ADHS > Finanzielle Hilfen

Die Auswirkungen der Symptome von ADHS (früher ADHS und ADS) auf das alltägliche Leben können vielseitig sein. Manchmal ist die Lebensführung durch die Störung kaum oder gar nicht beeinflusst, manchmal benötigen Betroffene enorm viel Kraft und Unterstützung, um sich in ihrer sozialen Umwelt zurechtzufinden.

Folgende finanziellen und weiteren Leistungen können bei ADHS je nach Gesundheitszustand und Prognose in Frage kommen:

   

Leistung

Nähere Ausführung im Zusammenhang mit ADHS

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit ADHS haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen wie z.B. Lerntherapie, Inklusionsassistenz oder Schulbegleitung. Zuständig ist das Jugendamt.

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Sie oder Ihr Kind können einen Anspruch auf Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung haben, wenn ADHS die gesellschaftliche Teilhabe einschränkt. Bei Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen ist meist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig, wenn neben ADHS auch noch eine geistige oder körperliche Behinderung besteht, wie z.B. Epilepsie.

Hilfe für junge Volljährige

Viele Leistungen des Jugendamts stehen unter Umständen auch Volljährigen vor dem 21. Geburtstag, in Einzelfällen vor dem 27. Geburtstag, zu, z.B. Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen oder ein Erziehungsbeistand.

Zuzahlungsbefreiung der Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Als Erwachsene müssen Sie zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

Unter Umständen kann ADHS als chronische Krankheit gewertet werden, was Ihre Belastungsgrenze verringert.

Kinderheilbehandlung
Medizinische Rehabilitation

Übergangsgeld

Informationen zu Kinderheilbehandlung (Kinderrehabilitation, Kur) und medizinischen Reha-Leistungen zur Erhaltung oder Besserung der Gesundheit.

Übergangsgeld kann Ihre einkommenslose Zeit während einer Reha überbrücken.

Pflegegrade
Leistungen zur Pflege
Pflegegeld

Informationen über Leistungen zur Pflege, wenn Sie oder Ihr Kind z.B. wegen ADHS, ggf. in Verbindung mit Begleiterkrankungen, Beeinträchtigungen z.B. in den Modulen "Kognitive und kommunikative Fähigkeiten", "Verhaltensweisen und psychische Probleme" oder "Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte" haben. Näheres unter Pflegeantrag und Pflegebegutachtung.

Krankengeld

Krankengeld bei Erkrankung des Kindes

Leistung bei Arbeitsunfähigkeit von mehr als 6 Wochen.
Leistung bei Krankheit des Kindes.

Arbeitslosengeld

Leistung bei Arbeitslosigkeit.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Erwerbsminderungsrente

Vor allem bei Folgeerkrankungen oder zusammen mit Begleiterkrankungen wie z.B. Depressionen kann ADHS zu einer Erwerbsminderung führen. Eventuell haben Sie dann einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe können Sie vor allem bekommen, wenn Sie nur noch unter 3 Stunden erwerbsfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder wenn Ihre Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist.

Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind Leistungen der Sozialhilfe.

 

Weiterführende Informationen finden Sie auch im Ratgeber ADHS.

Letzte Bearbeitung: 16.01.2024

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