Agenturen für Arbeit

1. Leistungen

Die Agenturen für Arbeit sind unter anderem zuständig für

Sie geben Auskünfte zu all diesen Themen, beraten und entscheiden über die Anträge, viele Leistungen sowie Termine können auch online beantragt werden.

Die Agenturen für Arbeit haben gemeinsam mit den Kommunen Jobcenter errichtet. Diese sind zuständig für das Bürgergeld.

2. Wer hilft weiter?

Die örtlichen Agenturen für Arbeit sind der Bundesagentur für Arbeit unterstellt:

Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Str. 104
90478 Nürnberg
Telefon 0911 179-0
www.arbeitsagentur.de

Telefon für Arbeitnehmer: 0800 45555 00

Telefon für Arbeitgeber: 0800 45555 20

 

Familienkasse: Allgemeine Auskünfte: 0800 45555 30

Mo–Fr, 8–18 Uhr, gebührenfrei

 

Aus dem Ausland: 0049 911 12031010

Mo–Fr, 8–18 Uhr, gebührenpflichtig

 

Informationen zum kostenlosen Servicetelefon für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen gibt es unter www.arbeitsagentur.de > Menschen mit Behinderungen > Servicetelefon für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen.

 

Die örtlich zuständige Agentur für Arbeit finden Sie unter www.arbeitsagentur.de > Ihre Dienststelle vor Ort.

3. Verwandte Links

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Arbeitslosengeld > Unterbrechung und Verschiebung

Rehabilitation

Familienkasse

Jobcenter

Letzte Bearbeitung: 20.12.2023

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