Altersrente für besonders langjährig Versicherte

1. Das Wichtigste in Kürze

Besonders langjährig Versicherte können bereits vor dem Regelrentenalter abschlagfrei in Rente gehen.

2. Voraussetzungen

Wer eine Wartezeit von 45 Jahren (= Mindestversicherungszeit) erreicht hat, kann etwa 2 Jahre früher ohne Abschläge Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Eine detaillierte Übersicht über die Altersgrenze gibt § 236b SGB VI: www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236b.html.

Diese Rentenform kann grundsätzlich nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, auch nicht mit Abschlägen.

Seit 1.1.2023 darf bei dieser Rentenform unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird. Näheres unter Rente > Hinzuverdienst.

3. Grundrente

Wer langjährig gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt hat, kann unter Umständen Anspruch auf einen Zuschlag zur eigenen Rente haben. Näheres dazu unter Grundrente.

4. Praxistipps

  • Den Rentenantrag sollten Sie ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen. Antragsformulare gibt es bei den Rentenversicherungsträgern und den Stadt- und Gemeindeverwaltungen.
  • Wenn Sie Ihre Rente später als 3 Monate nach Ablauf des Monats beantragen, in dem Sie die Rentenvoraussetzungen erfüllen, beginnen die Zahlungen erst im Monat der Antragstellung.
  • Wenn Sie wissen möchten, ob Sie die 45 Jahre Mindestversicherungszeit schon erreicht haben oder noch erreichen können, schauen Sie in der Rentenauskunft nach. Gesetzlich Rentenversicherte bekommen die Auskunft ab dem 50. Lebensjahr automatisch. Wenn Sie trotzdem keine Rentenauskunft bekommen haben oder sie nicht mehr finden, können Sie diese bei ihrer Rentenversicherung beantragen.

5. Wer hilft weiter?

Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger, die auch individuelle Rentenberechnungen vornehmen.

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berät Mo–Do 8–17 Uhr und Fr 8–12 Uhr unter 030 221911-001 zum Thema Rente.

6. Verwandte Links

Rente

Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Altersrente für langjährig Versicherte

Rente > Kindererziehungszeiten

 

Rechtsgrundlagen: § 38 SGB VI

Letzte Bearbeitung: 19.04.2024

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