Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

1. Das Wichtigste in Kürze

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist ein Behandlungsangebot für Patienten, die an einer schweren oder seltenen Erkrankung leiden. Die Behandlung erfolgt ambulant durch interdisziplinäre Ärzteteams in Arztpraxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder Kliniken. Ziel ist, eine wohnortnahe fachärztliche Versorgung zu gewährleisten.

2. Voraussetzungen

Eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) können Patienten erhalten,

  • die an schweren Formen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen,
  • an seltenen Erkrankungen oder an Erkrankungszuständen mit geringen Fallzahlen leiden und
  • deren Behandlung besonders hohe Anforderungen an die Ärzte stellt (hochspezialisierte Leistungen).

 

Der Gemeinsame Bundesausschuss entwickelt krankheitsspezifische Richtlinien (s.u.) zu den Anforderungen an eine ASV. Zu folgenden Erkrankungen liegen Bestimmungen über Diagnostik, Behandlungsumfang und Beratung vor:

  • Ausgewählte seltene Lebererkrankungen
  • Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen
  • Gastrointestinale Tumore und Tumore der Bauchhöhle
  • Gehirntumoren und Tumoren an peripheren Nerven
  • Gynäkologische Tumore
  • Urologische Tumore
  • Hämophilie (Bluterkrankheit)
  • Hauttumore
  • Kopf- oder Halstumore
  • Marfan-Syndrom (genetisch bedingte Bindegewebserkrankung)
  • Morbus Wilson (Kupferspeicherkrankheit)
  • Mukoviszidose
  • Neuromuskuläre Erkrankungen
  • Pulmonale Hypertonie
  • Rheumatologische Erkrankungen bei Erwachsenen und Kindern (Rheuma)
  • Sarkoidose
  • Schwerwiegende immunologische Erkrankungen
  • Tuberkulose und atypische Mykobakteriose
  • Tumore der Lunge und des Thorax

3. Richtlinien

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat die "Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V" erstellt. Diese kann unter www.g-ba.de > Richtlinien heruntergeladen werden.

4. Dauer

Die Behandlungsdauer ist einzelfallabhängig von der Erkrankung und den notwendigen Therapien, es gibt keine einheitlichen Bestimmungen.

5. Verordnung

Zur Teilnahme an einer ASV ist eine Überweisung des Hausarztes, nach einem Krankenhausaufenthalt auch durch einen Krankenhausarzt, an das ASV-Team nötig.

6. Kostenträger

Die Kosten für Diagnostik, Behandlung und Beratung werden von der Krankenkasse übernommen.

7. Vorteile für Patienten

Die ASV kann für Patienten folgende Vorteile bieten:

  • Die Behandlung erfolgt in einem interdisziplinären Team durch Krankenhausärzte und Vertragsärzte unterschiedlicher Fachrichtungen. Bei Bedarf können weitere Ärzte und Psychologen hinzugezogen werden, damit die Patienten so individuell wie möglich versorgt werden können.
  • Die behandelnden Ärzte müssen besondere Qualifikationen und ausreichend Erfahrung bei der Behandlung von Patienten mit dem entsprechenden Krankheitsbild nachweisen.
  • Patienten mit schweren und seltenen Erkrankungen erhalten eine ambulante Behandlung in Wohnortnähe (in der Regel maximal 30 min Fahrzeit).
  • Neben den von der Krankenkasse anerkannten ambulanten Leistungen können je nach Erkrankung auch ausgewählte neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden eingesetzt werden.

8. Praxistipps

9. Wer hilft weiter?

Krankenkassen

10. Verwandte Links

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Krankenhausbehandlung

Besondere Versorgung

Hausarztmodell

Disease-Management-Programme

 

Rechtsgrundlagen: § 116b SGB V

Letzte Bearbeitung: 04.05.2022

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