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1. Das Wichtigste in Kürze

Für Asthmapatienten sind Inhalations- und Atemtherapiegeräte wichtig, die den gezielten Medikamenteneinsatz erleichtern. Außerdem gibt es einfache Lungenfunktionsmessgeräte (Peak-Flow-Meter), mit denen die Lungenleistung dokumentiert werden kann.

2. Inhalationsgeräte

Im Hilfsmittelverzeichnis bilden Inhalations- und Atemtherapiegeräte die Produktgruppe 14: Aerosol-Inhalationsgeräte für tiefe und für obere Atemwege. Darunter fallen druckluftgetriebene Düsenvernebler, Ultraschallvernebler, Vernebler für spezielle Medikamente und Beatmungsinhalationsgeräte.

Es gibt eine große Zahl unterschiedlicher Inhalationshilfen. Sie bringen die Medikamente gezielt dorthin, wo sie wirken sollen, z.B. an die entzündeten Atemwege oder in die Lunge. Ohne Inhalationshilfe wird der größte Teil einer inhalierten Substanz in den oberen Atemwegen abgefangen und zum Teil verschluckt. Überwiegend wirken die Medikamente jedoch über die Lunge. Inhalationshilfen erhöhen also die Wirksamkeit der Medikamente.

Aerosol-Inhalationsgeräte erzeugen ein Aerosol, es enthält flüssige Stoffe in der Einatmungsluft. Diese Stoffe können schleimlösend, entzündungshemmend, bronchialerweiternd oder antiallergisch wirken.

3. Messgeräte

Messgeräte für Körperzustände/-funktionen bilden die Produktgruppe 21 im Hilfsmittelverzeichnis, Spirometer haben die Nummer 21.24.01.

Peak-Flow-Meter sind einfache Lungenfunktionsmessgeräte, mit denen der Peak-Flow, die maximale Stärke des Luftstroms des Patienten, bestimmt wird. Einfache Peak-Flow-Messungen kann der Patient regelmäßig und selbst zu Hause durchführen. Sie sind ein gutes Mittel zur Therapiekontrolle.

Die Ergebnisse der Messungen (morgens und abends, bei medikamentöser Dauertherapie jeweils vor und nach der Inhalation) sollten in ein Peak-Flow-Protokoll eingetragen werden. Solche Peak-Flow-Protokolle bekommt man entweder vom behandelnden Arzt oder z.B. von der Deutschen Atemwegsliga (www.atemwegsliga.de > Diagnostik & Therapie > Peak-Flow-Messung). Mit Hilfe des Peak-Flow-Profils kann ein geschulter Patient erkennen, welche Medikation erforderlich und wann ein Arztbesuch notwendig ist.

4. Zuzahlung

Die Zuzahlung beträgt bei vom Arzt verordneten Hilfsmitteln 10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und maximal 10 €, allerdings nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit.

5. Verwandte Links

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Letzte Bearbeitung: 13.08.2019

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