Bonusprogramme

1. Das Wichtigste in Kürze

Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten Bonusprogramme an, mit denen gesundheitsförderndes Verhalten z.B. durch Geldprämien belohnt wird.

2. Welche Bonusprogramme werden von Krankenkassen angeboten?

Die meisten Krankenkassen geben ihren Versicherten die Möglichkeit, an Bonusprogrammen teilzunehmen. Sie wollen damit gesundheitsförderndes Verhalten und die Teilnahme an Maßnahmen der Prävention bei ihren Versicherten stärken und belohnen. So gibt es z.B. Punktesysteme, bei denen die Versicherten für die Teilnahme Punkte sammeln und diese dann gegen Geld- oder Sachprämien tauschen können.

Die Angebote variieren bei den Krankenkassen. Häufige Arten von Bonusprogrammen sind:

  • Vorsorgeuntersuchungen, umfasst meist die Teilnahme an Gesundheitschecks, Krebsvorsorgeuntersuchen oder Impfungen
  • Gesundheitsfördernde Aktivitäten, z.B. Teilnahme an Fitnesskursen oder Nichtraucherprogrammen
  • Nutzung von Online-Gesundheitsportalen und Apps

Des weiteren bieten die Krankenkassen besondere Versorgungsformen an, z.B.:

Die Versicherten können durch die Teilnahme an Bonusprogrammen und besonderen Versorgungsformen finanzielle Vorteile (z.B. Geldprämien) erhalten.

3. Praxistipps

  • Informationen über die Bonusprogramme der Krankenkassen bietet die Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale.de > Suchbegriff: "Bonusprogramme der Krankenkassen".
  • Die Bonuspunkte können Sie in Bonusheften sammeln. Diese Hefte erhalten Sie auf Anfrage von Ihrer Krankenkasse. Um die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen nachzuweisen, benötigen Sie in der Regel Unterschrift und Stempel entsprechender Anbieter oder einer Arztpraxis. Darüber hinaus besteht oft die Möglichkeit, Bonuspunkte über eine App zu sammeln, die Sie bei Ihrer Krankenkasse herunterladen können.

4. Wer hilft weiter?

Auskünfte über die angebotenen Bonusprogramme erteilen die jeweiligen Krankenkassen.

5. Verwandte Links

Krankenkassen

Leistungen der Krankenkasse

Besondere Versorgung

Hausarztmodell

Disease-Management-Programme

Prävention

 

Rechtsgrundlagen: § 65a SGB V

Letzte Bearbeitung: 19.04.2024

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