Brustkrebs > Finanzielle Hilfen

Nachfolgend eine Linkliste mit allgemeinen finanziellen Hilfen, die für Patientinnen mit Brustkrebs infrage kommen können:

 

Leistungen und Hilfen

Nähere Ausführung im Zusammenhang mit Brustkrebs

Entgeltfortzahlung

Sie können bis zu 6 Wochen Entgeltfortzahlung erhalten, wenn Sie nicht arbeiten können.

Krankengeld

Besteht die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen, endet die Entgeltfortzahlung und Sie erhalten Krankengeld von der Krankenkasse.

Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung

Zuzahlungsbefreiung für chronisch Kranke

Zu zahlreichen Medikamenten, Therapien und Klinikaufenthalten müssen Sie Zuzahlungen leisten. Wenn Sie im Laufe eines Kalenderjahres bestimmte Belastungsgrenzen erreichen, können Sie sich von den Zuzahlungen der Krankenkasse befreien lassen.

In der Regel wird Brustkrebs als chronische Krankheit gewertet, was Ihre Belastungsgrenze verringert.

Brustkrebs > Medizinische Rehabilitation

Medizinische Rehabilitation

Berufliche Reha > Leistungen

Bei Brustkrebs gehört oft eine medizinische Reha zum Behandlungskonzept. Die Reha-Maßnahmen können ambulant oder stationär erfolgen.

Zudem kann eine berufliche Reha dabei helfen, Ihren Arbeitsplatz zu erhalten und den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu meistern.

Übergangsgeld

Ist eine Reha erforderlich, kann Übergangsgeld Ihre einkommenslosen Zeiten überbrücken.

Arbeitslosengeld > Nahtlosigkeit

Endet Ihr Anspruch auf Krankengeld und sind Sie weiterhin arbeitsunfähig, können Sie Arbeitslosengeld im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Diese Form des Arbeitslosengelds bekommen Sie, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit bzw. der Rehabilitation entschieden wurde.

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Arbeitslosengeld ist die reguläre Leistung bei Arbeitslosigkeit. Dafür müssen Sie aber der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen, was aber bei Brustkrebs nicht immer der Fall ist. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch bei Arbeitsunfähigkeit Arbeitslosengeld bekommen.

Grundsicherung für Arbeitsuchende

Bürgergeld

Leistung, wenn Einkommen und Vermögen nicht zum Leben reicht, z.B. wegen teilweiser Erwerbsminderung, Teilzeitarbeit oder Arbeitslosigkeit.

Rente

Erwerbsminderungsrente

Ist Ihre Arbeitsfähigkeit dauerhaft eingeschränkt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente in individuell errechneter Höhe beziehen.

Wohngeld

Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld als Zuschuss zu Miete beantragen.

Sozialhilfe

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sozialhilfe können Sie ggf. bekommen, wenn

  • Sie infolge der Brustkrebserkrankung oder -behandlung nur noch unter 3 Stunden erwerbsfähig sind und keine Erwerbsminderungsrente bekommen oder
  • wenn Ihre Erwerbsminderungsrente zu niedrig ist.

"Hilfe zum Lebensunterhalt" und "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung" sind Leistungen der Sozialhilfe.

Brustkrebs > Schwerbehinderung

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Bei einem schweren Krankheitsverlauf kann unter gewissen Voraussetzungen ein Grad der Behinderung (GdB) anerkannt werden. Je nach Höhe des GdB können Sie verschiedene Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

Brustkrebs > Pflege

Pflegeleistungen

Ist Ihr Brustkrebs bereits weit fortgeschritten, kann es zu Pflegebedürftigkeit kommen.
Leistungen bei Pflegebedürftigkeit.

 

Weitere hilfreiche Informationen, z.B. zu Brustkrebs im Zusammenhang mit Nachsorge, Familie und Arbeit, finden Sie unter Brustkrebs.

Ausführliche Informationen zum Thema finden Sie auch in unserem Ratgeber Brustkrebs.

Letzte Bearbeitung: 30.06.2023

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