Diabetes > Schwerbehinderung

1. Das Wichtigste in Kürze

Bei Diabetes kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) festgestellt und das Merkzeichen G zuerkannt werden. Bei Kindern bis 16 Jahren kann auch das Merkzeichen H zuerkannt werden. Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung können Hilfen und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.

2. Allgemeines zu Behinderung und GdB

Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:

3. Diabetes in den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen

Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB).

Der GdB bei Diabetes ist von den Auswirkungen der Krankheit abhängig. Die Diagnose "Diabetes" allein und hohe Blutzuckerwerte bedingen für sich allein noch keinen GdB, insbesondere dann nicht, wenn in der Regel keine Hypoglykämie ausgelöst wird.

 

GdB

Therapie kann eine Hypoglykämie auslösen und der Mensch mit Diabetes ist durch Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt.

20

Therapie kann eine Hypoglykämie auslösen, der Mensch mit Diabetes muss mindestens einmal täglich eine dokumentierte Überprüfung des Blutzuckers selbst durchführen und ist durch weitere Einschnitte in der Lebensführung beeinträchtigt.

30-40

Insulintherapie mit täglich mindestens 4 Insulininjektionen muss durchgeführt werden, wobei die Insulindosis in Abhängigkeit vom aktuellen Blutzucker, der folgenden Mahlzeit und der körperlichen Belastung selbständig variiert werden muss. Der Mensch mit Diabetes ist durch erhebliche Einschnitte gravierend in der Lebensführung beeinträchtigt. Die Blutzuckerselbstmessungen und Insulindosen (beziehungsweise Insulingaben über die Insulinpumpe) müssen dokumentiert sein.

50

Außergewöhnlich schwer regulierbare Stoffwechsellagen.

> 50

Diabetes kann zu Folgeschäden führen (z.B. diabetischer Fuß, die Sehstörung Retinopathie, Nervenschäden). Diese muss das Versorgungsamt jeweils zusätzlich bewerten.

Liegen mehrere Funktionsstörungen vor, so werden die einzelnen Werte nicht zusammengerechnet, sondern es werden die einzelnen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit betrachtet und daraus ein Gesamtgrad der Behinderung festgelegt, der der Behinderung insgesamt gerecht wird.

Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein GdB von mindestens 50 zugesprochen wurde.

4. Merkzeichen G bei Diabetes

Wenn es sich um einen Diabetes mellitus mit häufigen hypoglykämischen Schocks handelt, kann im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen G zuerkannt werden.

Von einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit wird ausgegangen, wenn die hypoglykämischen Schocks überwiegend am Tage auftreten.

5. Merkzeichen H bis zum 16. Lebensjahr

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist bei Diabetes mellitus Hilflosigkeit anzunehmen, weshalb das Merkzeichen H zuerkannt werden kann. Hintergrund ist die erforderliche ständige Überwachung wegen der Gefahr hypoglykämischer Schocks, der strengen Einhaltung der Diät und der Dosierung des Insulins sowie im Hinblick auf die notwendigen körperlichen Betätigungen.

Mithilfe des Feststellungsbescheids können Eltern dann einen steuerlichen Pauschbetrag in Höhe von 3.700 € geltend machen (Steuervorteile).

6. Praxistipp

Die Versorgungsmedizin-Verordnung mit der besonders wichtigen Anlage 2 finden Sie in ständig aktualisierter Form unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/index.html oder als übersichtliche Broschüre mit einer erläuternden Einleitung zum PDF-Download beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: "K710".

7. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen

Hat ein Diabetes-Patient eine anerkannte Behinderung, können für ihn z.B. folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen:

8. Verwandte Links

Ratgeber Diabetes

Ratgeber Behinderungen

Grad der Behinderung

Diabetes

Diabetes > Allgemeines

Diabetes > Behandlung

Diabetes > Beruf

Diabetes > Finanzielle Hilfen

Diabetes > Medizinische Rehabilitation

Letzte Bearbeitung: 04.07.2022

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