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Ersatzpflege

Ersatzpflege, auch Verhinderungspflege genannt, ist die Pflege durch eine andere als die normalerweise tätige Pflegeperson, wenn diese wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder anderen Gründen verhindert ist. Pro Jahr erstattet die Pflegekasse maximal 1.550,- €. Voraussetzungen Folgende Voraussetzungen müssen für die Ersatzpflege er...