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Kinder- und Jugendhilfegesetz
Die gesetzliche Kinder- und Jugendhilfe tritt ein, um junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern. Eltern und andere Erziehungsberechtigte zu beraten und zu unterstützen. Kinder und Jugendliche vor Gefahren zu schützen. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Nr. 8 (SGB VIII). Wer hilft weiter? ...






