Merkzeichen RF

1. Das Wichtigste in Kürze

Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen RF haben Anspruch auf eine Rundfunkbeitragsermäßigung und eine Telefongebührenermäßigung bei der Deutschen Telekom. In einigen Kommunen wird auch die Hundesteuer für ausgebildete Assistenzhunde, z.B. Blindenhunde, ermäßigt oder erlassen.

2. Voraussetzungen

Das Merkzeichen RF erhält, wer die folgenden gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt (§ 4 Abs. 2 RBeitrStV):

  • Blind oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehindert mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 60 alleine für die Sehbehinderung.
  • Hörgeschädigt, wenn eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist (GdB für die Hörbehinderung wenigstens 50).
  • Eine Behinderung mit einem nicht nur vorübergehenden GdB von wenigstens 80, wenn die Behinderung die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen auf Dauer verunmöglicht.

3. Rundfunkbeitragsermäßigung

Personen, denen das Merkzeichen RF zuerkannt wurde, können beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ) eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Sie zahlen einen reduzierten Beitrag von 6,12 € pro Monat.

Näheres zur Antragsstellung unter Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung sowie unter www.rundfunkbeitrag.de > Informationen für Bürgerinnen und Bürger > Menschen mit Behinderung.

4. Telefongebührenermäßigung

Die Deutsche Telekom bietet Menschen mit Merkzeichen RF einen vergünstigten Sozialtarif für einen Festnetzanschluss. Näheres unter Telefongebührenermäßigung sowie unter www.telekom.de > Suchbegriff: "Sozialtarif" > Service: Wie kann ich für meinen Festnetz-Anschluss den Sozialtarif bestellen oder verlängern?.

5. Praxistipp

Einen Überblick über alle Merkzeichen und allgemeine Informationen finden Sie unter Merkzeichen.

Mit Klick auf Merkzeichen-Tabelle erhalten Sie einen Überblick über die Nachteilsausgleiche, die mit den jeweiligen Merkzeichen verbunden sind.

6. Wer hilft weiter?

Versorgungsamt

7. Verwandte Links

Merkzeichen

Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung

Telefongebührenermäßigung

Grad der Behinderung

Nachteilsausgleiche bei Behinderung

 

Rechtsgrundlagen: § 4 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag - § 3 SchwbAwV

Letzte Bearbeitung: 23.03.2022

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