Multiple Sklerose > Arbeit - Reha - Rente

1. Das Wichtigste in Kürze

Die meisten Menschen mit Multipler Sklerose (MS) können sehr gut ihrer Arbeit nachgehen, auch wenn es immer wieder zu Phasen der Arbeitsunfähigkeit kommen kann. Allerdings sollten die Rahmenbedingungen stimmen. Flexible Arbeitszeiten und andere organisatorische Maßnahmen sowie technische Hilfsmittel, etwa Mobilitäts- und Sehhilfen sowie Arbeitsassistenz, können helfen. Eine medizinische Reha kann helfen, die Arbeitsfähigkeit wieder zu erlangen oder bestmöglich zu erhalten. Eine Erwerbsminderungsrente kommt in Frage, wenn ein Mensch mit MS vor dem regulären Rentenalter nur noch unter 6 Stunden pro Tag arbeiten kann.

2. Einstieg in den Beruf

MS kann auch Kinder betreffen, auch wenn dies selten ist. Die Diagnose MS wird meist im Alter von 20–40 Jahren gestellt, betrifft also regelmäßig auch junge Menschen in Ausbildung oder im Studium.

MS kann sich auf den Berufswunsch auswirken. Die Agentur für Arbeit berät zu geeigneten Berufen und Berufsfeldern.

Weitere Hilfen bei bereits vorliegenden Einschränkungen und Behinderungen:

3. Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld

Multiple Sklerose (MS) kann wiederholte oder längere Zeiten der Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:

3.1. Fallbeispiel: Entgeltfortzahlung bei Multipler Sklerose

Frau Schmidt hat am 3. März einen MS-Schub und wird krankgeschrieben. Als es ihr nach 3 Wochen allmählich besser geht, bekommt sie eine Erkältung und kann dann erst nach insgesamt 5 Wochen wieder arbeiten. Im Juli ist sie immer wieder wenige Tage krank, wegen der Beschwerden infolge einer Hitzewelle, die sie wegen der Grunderkrankung MS immer wieder hat. Zusammengerechnet ist sie im Juli mehr als eine Woche wegen MS krankgeschrieben. Doch nach insgesamt 6 Wochen Krankschreibung bekommt sie keine Entgeltfortzahlung mehr und muss das (niedrigere) Krankengeld beantragen.

Hintergrund ist, dass es wegen derselben Erkrankung nur für insgesamt 6 Wochen Entgeltfortzahlung gibt. Da sich Frau Schmidt die Erkältung zuzog, während sie wegen MS krankgeschrieben war, zählt die Erkältungszeit zu den 6 Wochen dazu. Wäre sie vor der Erkältung wieder in der Arbeit gewesen, hätte die Zeit der Erkältungs-Entgeltfortzahlung nicht zu den 6 Wochen MS-Entgeltfortzahlung dazugezählt. Die Beschwerden wegen der Hitze im Juli beruhen wiederum auf der Grunderkrankung, also der MS, und zählen somit zu den 6 Wochen Entgeltfortzahlung. Entgeltfortzahlung wegen MS kann Frau Schmidt erst wieder nach 6 Monaten ohne Krankschreibung wegen MS bekommen, oder 1 Jahr nach dem ersten Tag ihrer Krankschreibung wegen MS, also ab 4. März des Folgejahres.

4. Medizinische Rehabilitation bei Multipler Sklerose

Menschen mit MS können unter bestimmten Voraussetzungen eine medizinische Reha genehmigt bekommen. Die Reha kann in ambulanter oder stationärer Form stattfinden und soll zur Verbesserung der körperlichen und psychischen Verfassung beitragen.

Auch berufliche Reha kann in Betracht kommen.

4.1. Ablauf der Reha

Eine ambulante Reha wird wohnortnah durchgeführt und hat den Vorteil, dass Rehabilitanden die erlernten und in der Reha-Einrichtung erprobten Behandlungsstrategien am Abend im eigenen häuslichen Umfeld testen können. So können im Laufe der Reha immer wieder individuelle Anpassungen getroffen werden, wenn Schwierigkeiten auftreten.

Eine stationäre Reha kann vor allem dann hilfreich sein, wenn eine zeitintensive therapeutische Behandlung nötig ist, z.B. wenn bereits anhaltende Spastiken, Lähmungen oder kognitive Störungen vorliegen, die eine gute und enge Zusammenarbeit verschiedener medizinischer Fachrichtungen erfordern.

Inhalte der Reha können z.B. sein:

  • Physiotherapie und Ergotherapie: Kräftigung der Muskulatur, Korrektur von Haltungsschäden, Mobilisation, Verbesserung der Koordination, Erlernen von Alltagshilfen
  • Beratung, Schulung und Aufklärung zur Erkrankung
  • Psychotherapie: Akzeptanz der Erkrankung, Förderung der Lebensqualität trotz Fortschreiten der Erkrankung
  • Neuropsychologie: Erlernen von Übungen zur Steigerung der kognitiven Leistungsfähigkeit
  • Logopädie: Zur Behandlung von Schluckstörungen und Sprachschwierigkeiten

4.2. Ziele der Reha

Je nach Gesundheitszustand und Fortschreiten der Erkrankung werden in der Reha unterschiedliche Ziele verfolgt, z.B.:

  • Leistungsfähigkeit erhalten oder verbessern
  • Selbstständigkeit und persönliche Bewegungsfreiheit fördern
  • Einbindung in Familie, soziales Umfeld und Beruf erhalten oder verbessern
  • Pflegebedürftigkeit und Betreuung verringern
  • Psychische Verfassung positiv beeinflussen und festigen
  • Gegen mögliche Folgeschäden von Symptomen vorbeugen oder diese behandeln

4.3. Sozialrechtliche Bestimmungen zu Reha

Die nachfolgenden Links führen zu den sozialrechtlichen Bestimmungen rund um medizinische Reha, die bei MS infrage kommen können:

5. Besondere Hilfen im Beruf

Wenn die Auswirkungen von MS so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Details finden Sie unter Behinderung > Berufsleben.

Weitere Hilfen:

6. Rente

Falls sich die MS-Symptome nicht mehr zurückbilden und die Schwere der Schübe und/oder der Symptome die Berufstätigkeit beeinträchtigen, kommen 2 Rentenarten in Frage:

 

Wenn Menschen mit MS sterben, gibt es bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Rentenmöglichkeiten für Hinterbliebene:

7. Fallbeispiel: Krankengeld, Reha und Rente

Frau Schwab war infolge ihrer MS schon so oft und lange krankgeschrieben, dass sie keine Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber mehr bekommt und jetzt von Krankengeld lebt.

Überraschend bekommt Frau Schwab ein Schreiben ihrer Krankenkasse: Sie soll innerhalb einer Frist von 10 Wochen einen Reha-Antrag stellen, sonst bekommt sie kein Krankengeld mehr. Stellt sie den Antrag verspätet, bekommt sie ihr Krankengeld erst wieder ab dem Tag der Antragstellung. Wenn Frau Schwab aber einen Reha-Antrag bei ihrer Rentenversicherung stellt, kann es passieren, dass die Rentenversicherung eine Reha für aussichtslos hält und den Reha-Antrag als Antrag auf Erwerbsminderungsrente umdeutet. Die Erwerbsminderungsrente wäre bei Frau Schwab deutlich niedriger als das Krankengeld.

Um ein frühzeitiges Ende des Krankengelds zu vermeiden, lässt sich Frau Schwab bei einem Sozialverband beraten und erfährt, dass die Reha-Aufforderung wahrscheinlich unrechtmäßig ist. Denn die Krankenkasse darf von ihren Versicherten nur dann einen Reha-Antrag verlangen, wenn ein ärztliches Gutachten eine vorliegende oder drohende Erwerbsminderung bescheinigt. Bei Frau Schwab gibt es aber kein solches Gutachten.

Jetzt kann sie kostenfrei Widerspruch gegen die Reha-Aufforderung einlegen und, wenn er abgelehnt wird, ebenfalls kostenfrei beim Sozialgericht klagen. Näheres unter Widerspruch im Sozialrecht und Widerspruch Klage Berufung. Frau Schwab dürfte das ohne anwaltliche Hilfe machen, ist aber damit überfordert, weil alles sehr kompliziert ist. Allerdings reichen ihr niedriges Krankengeld und die sehr geringen Ersparnisse nicht für die Anwaltskosten. Sie kann deshalb staatliche Unterstützung für die Anwaltskosten über die Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe erhalten.

Näheres dazu auch unter Krankengeld > Keine Zahlung.

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Letzte Bearbeitung: 04.05.2023

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