Pflegetagebuch

1. Das Wichtigste in Kürze

Ein Pflegetagebuch zu führen, kann in Vorbereitung auf den Begutachtungstermin helfen, den tatsächlichen Pflegeaufwand besser einzuschätzen. Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) wird geprüft, wie selbstständig Tätigkeiten in den verschiedenen Lebensbereichen (von der Mobilität bis zur Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte) der pflegebedürftigen Person ausgeführt werden können.

2. Begutachtungstermin

Um Leistungen von der Pflegekasse erhalten zu können, muss die Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Dies geschieht durch eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder eine andere unabhängige begutachtende Person. Die Beurteilung erfolgt meist innerhalb eines etwa 60-minütigen Begutachtungstermins. Näheres dazu unter Pflegeantrag und Pflegebegutachtung.

Dies ist ein sehr kleines Zeitfenster, um die Selbstständigkeit und den sich daraus ergebenden Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person realistisch einschätzen zu können. Vom Pflegeantrag bis zur Pflegebegutachtung vergehen einige Tage/ Wochen. Spätestens ab der Antragstellung ist es sinnvoll, ein Pflegetagebuch zu führen, um besser auf den Begutachtungstermin vorbereitet zu sein. Durch das Pflegetagebuch kann der notwendige Hilfebedarf sowie Einschränkungen und Probleme im Alltag realistisch dokumentiert werden.

Auch bei einem Antrag auf einen höheren Pflegegrad oder einem Widerspruch gegen einen vorhandenen Bescheid, kann das Pflegetagebuch die Argumentation untermauern.

3. Pflegetagebuch zum Ausdrucken

Den Vordruck eines Pflegetagebuchs als PDF-Datei können Sie hier kostenlos herunterladen: Pflegetagebuch zum Ausdrucken.
Hinweis: Die optimale Ansicht haben Sie, wenn Sie das Pflegetagebuch im Querformat ausdrucken.

In dem Pflegetagebuch können Sie dokumentieren, wie selbstständig bzw. unselbstständig die pflegebedürftige Person ist und wieviel Hilfe sie täglich benötigt. Idealerweise füllen Sie für einen Zeitraum von 2 Wochen alle Bereiche täglich aus. Achten Sie dabei auf genaue und ehrliche Angaben.

Das Pflegetagebuch orientiert sich an den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach SGB XI.

4. Praxistipps

5. Verwandte Links

Pflegeleistungen

Ratgeber Pflege

Pflegegrad

Pflegeantrag

Pflegebegutachtung

Pflegestützpunkte Pflegeberatung

Pflegekassen

Letzte Bearbeitung: 16.01.2024

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