Schutzimpfungen

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für empfohlene Schutzimpfungen und andere Maßnahmen zur spezifischen Prophylaxe. Darüber hinaus können die Krankenkassen weitere Impfungen anbieten. Schutzimpfungen für Urlaubsreisen müssen in der Regel selbst bezahlt werden.

2. Kostenübernahme

Versicherte haben Anspruch auf die Schutzimpfungen, die die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut empfiehlt und die der Gemeinsame Bundesausschuss in Richtlinien festlegt.

Eine Übersicht, welche Impfungen die Krankenkasse übernimmt, bietet das Bundesministerium für Gesundheit in der PDF-Datei "Leistungen der GKV: Schutzimpfungen" unter www.bundesgesundheitsministerium.de > Themen > Prävention > Impfungen > Schutzimpfungen.

Die Krankenkassen können darüber hinaus in ihrer Satzung auch die Kostenübernahme von Impfungen vorsehen, die in dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nicht enthalten sind.

Ebenso übernimmt die Krankenkasse die Kosten für Maßnahmen zur spezifischen Prophylaxe, wie z.B. Immunglobulin-Gabe bei einer ungeimpften Person, die bereits mit einem Erreger in Kontakt gekommen ist.

3. Auslandsreisen

Vor geplanten Auslandsreisen ist es ratsam, sich frühzeitig beim Hausarzt oder in einer für Impfberatung ausgewiesenen Apotheke zu informieren, welche Schutzimpfungen für welches Land notwendig sind. Bei der Beratung sollte der Impfpass vorliegen, damit überprüft werden kann, ob zudem auch eine Auffrischungsimpfung nötig ist. Neue Impfungen werden vom Arzt sofort eingetragen.

Kosten für Schutzimpfungen bei Urlaubsreisen zahlen die Krankenkassen meist nicht. Besteht in Zusammenhang mit einer Urlaubsreise jedoch ein besonders hohes Risiko eine übertragbare Krankheit nach Deutschland einzuschleppen, übernimmt die Krankenkasse unter gewissen Voraussetzungen die Kosten. Eine Kostenübernahme sollte auf jeden Fall bei der jeweiligen Krankenkasse erfragt werden, da es Unterschiede zwischen den Kassen gibt. Die Anfrage sollte immer vor der Impfung erfolgen.

Bei beruflichen oder durch Ausbildung bedingten Reisen besteht ein Anspruch zur Kostenübernahme.

Informationen, welche Impfungen für welches Land empfohlen werden bzw. verpflichtend sind, gibt das Auswärtige Amt unter www.auswaertiges-amt.de > Sicher Reisen > Ihr Reiseland. Nach der Eingabe des betreffenden Landes findet man unter "Reise- und Sicherheitshinweise > Gesundheit" die Informationen zu den nötigen Impfungen.

Generell sollte man bei Auslandsreisen auch den Krankenversicherungsschutz rechtzeitig prüfen, Näheres unter Auslandsschutz.

4. Richtlinie

Die Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kann heruntergeladen werden unter www.g-ba.de/informationen/richtlinien/60.

5. Praxistipps

  • Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet viele Informationen zum Thema Impfen sowie einen Impfkalender unter www.impfen-info.de.
  • Hinweise zu Erkrankungen, für die eine Schutzimpfung empfohlen wird, gibt das Robert-Koch-Institut unter www.rki.de > Infektionsschutz > Impfen > Impfungen A-Z.
  • Seit dem 1.3.2020 gibt es eine Masern-Impfpflicht für Kinder sowie für Erwachsene, die in Gemeinschaftsunterkünften (z.B. Asylbewerberheimen) untergebracht sind bzw. in Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen) oder im medizinischen Bereich arbeiten. Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Gesundheit unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html.

6. Wer hilft weiter?

Krankenkassen

7. Verwandte Links

Prävention

Gesundheitshilfe

Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren

Hepatitis C > Urlaub und Sport

Rheuma > Kinder und Jugendliche

 

Rechtsgrundlagen: §§ 20d, 20i SGB V

Letzte Bearbeitung: 10.10.2023

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