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Schwangerschaftsabbruch
Es gibt "rechtswidrige", "rechtswidrige, aber straffreie" (§ 218 a StGB) und "nicht rechtswidrige" Schwangerschaftsabbrüche. Nur "nicht rechtswidrige" Abbrüche werden von den Krankenkassen oder den Ländern bezahlt. In jedem Fall müssen einem Schwangerschaftsabbruch intensive Beratungen durch Ärzt...
