Servicestellen

Durch die Neuerungen im Zuge des Bundesteilhabegesetzes wurden die Servicestellen geschlossen. Stattdessen gibt es unabhängige Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen, Näheres unter Unabhängige Teilhabeberatung.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) bietet unter www.ansprechstellen.de eine Adressdatenbank der Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe, welche Informationsangebote für Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und andere Reha-Träger bieten.

 

Weitere Beratungsangebote:

Wenn bereits feststeht, welcher Träger die Rehabilitation leistet, wenden Sie sich an den Rentenversicherungsträger, den Unfallversicherungsträger, die Krankenkasse, die Agentur für Arbeit, das Jugendamt oder die Träger der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Näheres auch unter Rehabilitation > Zuständigkeit.

Das Integrationsamt unterstützt Menschen mit Behinderungen dabei, ihre Arbeitsstelle zu sichern, bzw. einen Arbeitsplatz zu finden

Das Versorgungsamt ist zuständig für die Feststellung des Grads der Behinderung und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.

 

Weitere Informationen finden Sie auch unter Leistungen für Menschen mit Behinderungen sowie Reha-Leistungen.

Letzte Bearbeitung: 03.11.2021

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