Eine Sterilisation dient der dauerhaften Empfängnisverhütung. Sie kann sowohl bei Männern als auch bei Frauen durchgeführt werden. Eine Sterilisation wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn ein ärztliches Gutachten darüber vorliegt, dass die Sterilisation aus medizinischen Gründen erforderlich ist und keine andere Verhütungsmethode angewendet werden kann.
Bei einer Sterilisation des Mannes wird der Samenleiter durchtrennt (Vasektomie). Sie kostet 300 bis 500 €.
Bei der Frau werden die Eileiter verschlossen (Tubenligatur). Eine Sterilisation der Frau kostet 500 bis 1.000 €.
Weitere Informationen zu den medizinischen Eingriffen der Sterilisation finden Sie in der Broschüre "Sterilisation" von pro familia unter www.profamilia.de > Themen > Verhütung > Sterilisation.
Für die Kostenübernahme der Krankenkasse gelten folgende Voraussetzungen:
Sind zudem die Voraussetzungen der Hilfen zur Gesundheit (Gesundheitshilfe) erfüllt, können die Kosten im Rahmen der "Hilfe bei Sterilisation" vom Sozialamt übernommen werden.
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge der durch Krankheit erforderlichen Sterilisation besteht in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld.
Bei einer Sterilisation wegen abgeschlossener Familienplanung sind die Kosten selbst zu tragen. Beratung und Information geben Gynäkologen und Urologen sowie z.B.:
Krankenkassen und das Sozialamt.
Fallbeispiel: Sterilisation bei rechtlicher Betreuung
Gesetzesquelle: § 24 b SGB V