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Taschengeld

Mit Taschengeld wird im Sozialrecht eine Geldleistung des Sozialamts für Hilfesuchende bezeichnet, die in Altenheimen, Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen leben. Es beträgt für Erwachsene mindestens 96,93 €. Grundsätzliches Das Taschengeld, im Sozialhilfegesetz "Barbetrag zur persönlichen Verfügung" genannt...