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Verwandtenrente
Das Wichtigste in Kürze Berufsgenossenschaften zahlen hinterbliebenen Verwandten eine Rente, wenn der Versicherte infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit starb und die Verwandten Unterhalt vom Verstorbenen erhalten haben oder hätten. Die Rente liegt bei 30 % des Jahresarbeitsverdienstes des Versicherten für beide Elternteile....






