Springe direkt zu: Inhalt, Suche.

betaCare
Krankheiten, Soziales & RechtAdressenReha-Kliniken

EmpfehlenDruckenPDF

Öffentliche Verkehrsmittel

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Als "Erleichterung im Personenverkehr" können Schwerbehinderte und Behinderte Verkehrsmittel des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs, das sind vor allem Busse, Bahnen, Züge und Fähren, vergünstigt oder kostenlos benutzen. Für den Nahverkehr gibt es verschiedene Wertmarken. Eine notwendige Begleitperson fährt umsonst mit.

 

2. Nahverkehr: Unentgeltliche Beförderungzum Inhaltsverzeichnis

 

2.1. Definition Nahverkehr

Zum öffentlichen Nahverkehr zählen:

  • Straßenbahnen, Busse, U- und S-Bahnen
  • Züge 2. Klasse, wenn sie in einen Verkehrsverbund einbezogen sind und mit Verbundfahrschein benutzt werden können
  • Züge der Deutschen Bahn in der 2. Klasse im Nahverkehr im Umkreis von 50 km um den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Schwerbehinderten. Das Versorgungsamt gibt dazu spezielle Streckenverzeichnisse heraus. 
  • Schiffe im Linien-, Fähr- und Übersetzverkehr im Orts- und Nachbarschaftsbereich

 

2.2. Voraussetzungen

Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung sind:

 

2.3. Wertmarken

Es gibt 2 Wertmarken:

  • Wert 30,- € für die kostenlose Beförderung für 6 Monate
  • Wert 60,- € für die kostenlose Beförderung für 12 Monate

 

2.3.1. Kostenlose 60-€-Wertmarke

Folgende Schwerbehinderte erhalten ein weißes Beiblatt mit 60-€-Wertmarke kostenlos:

 

2.3.2. Wertmarken gegen Bezahlung

Schwerbehinderte mit Merkzeichen G, Merkzeichen aG oder Merkzeichen Gl erhalten ein weißes Beiblatt mit 60-€-Wertmarke oder 30-€-Wertmarke gegen Bezahlung.

 

2.3.3. Antrag

Die Wertmarken, unabhängig ob kostenlos oder kostenpflichtig, müssen beim Versorgungsamt beantragt werden.

 

3. Kostenlose Mitbeförderungzum Inhaltsverzeichnis

Personen, die unentgeltlich befördert werden, dürfen zusätzlich kostenlos mitnehmen:

  • Handgepäck
  • Rollstuhl, sofern das Verkehrsmittel diesen aufnehmen kann. Zu beachten ist, dass der Rollstuhl bei einer Bahnreise die Maße der ISO-Norm (Breite max. 70 cm, Länge max. 1,2 m, Gewicht max. 250 kg) nicht überschreiten sollte.
  • Führhund

 

4. Nah- und Fernverkehr: Ermäßigte Bahnfahrtenzum Inhaltsverzeichnis

Eine BahnCard ermöglicht den Kauf von Bahnfahrkarten zum reduzierten Preis.

  • Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 können die BahnCard 50 zum halben Preis erwerben. Dies gilt auch für Menschen ab 60 Jahren.
    Mit der BahnCard 50 gibt es 50 % Ermäßigung auf alle Normalpreise.
  • Rollstühle, Führhunde und orthopädische Hilfsmittel werden unentgeltlich befördert.
  • Die Platz- oder Abteilreservierung ist kostenlos.

 

5. Notwendige ständige Begleitungzum Inhaltsverzeichnis

Die notwendige Begleitperson fährt im Nah- und Fernverkehr kostenlos mit, wenn im Schwerbehindertenausweis ein Merkzeichen B  mit dem Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" oder "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" eingetragen ist. Die Platz- oder Abteilreservierung ist kostenlos.

Wenn die Begleitperson den Behinderten bei dessen Berufsausübung und auf Dienstreisen begleitet, steht sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

 

6. Praxistippzum Inhaltsverzeichnis

Informationen zu weiteren Vergünstigungen und Hilfen gibt die Broschüre "Mobil mit Handicap". Sie ist überall kostenlos erhältlich, wo es Fahrkarten gibt. Die Broschüre kann auch über die MobilitätsServiceZentrale, Telefon 01805 512512 bestellt oder unter externer Linkwww.bahn.de >  Barrierefreies Reisen > Unsere Mobilitätsbroschüre heruntergeladen werden.

 

7. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Versorgungsämter und die Verkehrsbetriebe vor Ort.

 

8. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Nachteilsausgleiche für Behinderte

Behinderung

Flugverkehr

Parkerleichterungen

 

Gesetzesquelle(n) 

(§§ 145 ff. SGB IX)

 

Letzte Aktualisierung am 25.06.2009   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

Bewerten Sie die obigen Informationen (Schulnoten-System) 

1 6