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ADHS > Behinderung

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

In Einzelfällen haben Kinder mit ADHS* einen Anspruch auf die Bestätigung einer Behinderung, sofern zusätzliche Beeinträchtigungen vorliegen, z.B. Teilleistungsschwächen. Ausschlaggebend sind der Grad der Behinderung (GdB) bzw. der Grad der Schädigungsfolgen (GdS). Fur die Begutachtung des GdB/GdS gelten bundesweite Richtlinien.

 

2. Allgemeineszum Inhaltsverzeichnis

Unterstützung und Hilfen für behinderte Menschen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:

Antrag auf Schwerbehindertenausweis

Grad der Behinderung

Antrag auf Erhöhung des GdB

 

3. Versorgungsmedizinische Grundsätze zum Inhaltsverzeichnis

Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS).

Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" ersetzen seit 1.1.2009 die "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht" und werden vom Bundesjustizministerium unter externer Linkwww.gesetze-im-internet.de > Gesetze/Verordnungen > V > VersMedV > Anlage zu § 2 > Anlage als Download angeboten.

 

4. Beeinträchtigungen der geistigen Leistungsfähigkeit im Kindes- und Jugendalterzum Inhaltsverzeichnis

Die GdB/GdS-Beurteilung der Beeinträchtigungen der geistigen Entwicklung darf nicht allein vom Ausmaß der Intelligenzminderung und von diesbezüglichen Testergebnissen ausgehen, da diese immer nur Teile der Behinderung zu einem bestimmten Zeitpunkt erfassen können. Daneben muss stets auch die Persönlichkeitsentwicklung auf affektivem und emotionalem Gebiet, im Bereich des Antriebs und der Prägung durch die Umwelt mit allen Auswirkungen auf die sozialen Einordnungsmöglichkeiten berücksichtigt werden.

 

5. Entwicklungsstörungen im Kindesalterzum Inhaltsverzeichnis

Die GdB/GdS-Beurteilung setzt eine standardisierte Befunderhebung mit geeigneten Testverfahren und Bestimmung des Entwicklungsquotienten (EQ) voraus. Eine Nachuntersuchung hat mit Beginn der Schulpflicht zu erfolgen.

 

Umschriebene Entwicklungsstörungen in den Bereichen Motorik, Sprache oder Wahrnehmung und Aufmerksamkeit

GdB/GdS

leicht, ohne wesentliche Beeinträchtigung der Gesamtentwicklung

0 - 10

sonst - bis zum Ausgleich - je nach Beeinträchtigung der Gesamtentwicklung

20 - 40

bei besonders schwerer Ausprägung (selten)

50

 

Globale Entwicklungsstörungen (Einschränkungen in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Wahrnehmung und Spielverhalten, Motorik, Selbstständigkeit, soziale Integration)

je nach Ausmaß der sozialen Einordnungsstörung und der Verhaltensstörung (z.B. Hyperaktivität, Aggressivität)

GdB/GdS

geringe Auswirkungen

30 - 40

starke Auswirkungen (z.B. EQ von 70 bis über 50)

50 - 70

schwere Auswirkungen (z.B. EQ 50 und weniger)

80 - 100

 

6. Einschränkung der geistigen Leistungsfähigkeit im Schul- und Jugendalterzum Inhaltsverzeichnis

 

Kognitive Teilleistungsschwächen (z.B. Legasthenie, Dyskalkulie)

GdB/GdS

leicht, ohne wesentliche Beeinträchtigung der Schulleistungen

0 - 10

sonst - auch unter Berücksichtigung von Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen - bis zum Ausgleich

20 - 40

bei besonders schwerer Ausprägung (selten)

50

 

Andere emotionale und psychosoziale Störungen

GdB/GdS

Verhaltensstörungen mit lang dauernden erheblichen Einordnungsschwierigkeiten, z.B. Integration in der Normalschule nicht möglich

50 - 80

 

7. GdB/GdS bei Erwachsenenzum Inhaltsverzeichnis

Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" gehen nicht speziell auf Erwachsene ein, die an ADHS erkrankt sind. Die Anhaltswerte sind allerdings als Richtlinien zu sehen. Ausschlaggebend ist die Schwere der Beeinträchtigung im Alltagsleben, welche durch die Erkrankung bedingt ist. Deshalb ist grundsätzlich ein GdB/GdS wegen ADHS denkbar, wenn eine entsprechend starke Beeinträchtigung im Alltag vom Gutachter festgestellt wird.

In der Praxis kommt es allerdings häufiger vor, dass ein GdB/GdS in Zusammenhang mit einer Begleiterkrankung vergeben wird. Im Erwachsenalter zeigt sich oft ein Symptomwandel. Die vielen negativen Erfahrungen, die in der Kindheit und Jugend von ADHS Erkrankten erlebt werden, führen oft zu großen Selbstzweifeln und Unsicherheiten im Erwachsenalter. Das Risiko, an einer Depression, Sucht oder Somatisierungsstörung zu erkranken, ist deshalb für ADHS-Patienten erhöht. Es kommt dann meist dazu, dass ein GdB/GdS in Zusammenhang mit einer Begleiterkrankung vergeben wird.

 

* ADHS wird der Einfachheit halber als Sammelbegriff für ADS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) und ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndrom) verwendet.

 

8. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Behinderung > Steuervorteile

Grad der Behinderung

Behinderung

Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom

ADHS > Finanzielle Hilfen

ADHS > Pflege

ADHS > Ursachen und Diagnose

ADHS > Erwachsene

 

 

Letzte Aktualisierung am 02.04.2009   Redakteur/in: Manfred Hägele

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