ADHS > Schule
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1. Das Wichtigste in Kürze
Lehrer sollten in der Regel über eine ADHS*-Erkrankung informiert werden, um darauf besser reagieren zu können. Bei der Einschulung kann aber auch auf die Information verzichtet werden, um den Lehrern zunächst Zeit zu lassen, das Kind unvoreingenommen kennenzulernen. Kinder mit ADHS haben Konzentrationsschwierigkeiten, sind aber kreativ und phantasievoll. Bei Lernproblemen und sozialen Schwierigkeiten wird unter Umständen eine Lerntherapie gefördert.
2. Information der Lehrkräfte
Vielen Kindern mit ADHS* fällt das Lernen sowie angemessenes Verhalten im Klassenzimmer leichter, wenn der Lehrer die Problematik von ADHS kennt und gezielt auf das Kind eingehen kann. Grundsätzlich sollte ein ADHS-Kind in der ersten Reihe sitzen und keinen unruhigen Banknachbarn haben.
Wenn ein Kind mit ADHS-Symptomen eingeschult wird, empfehlen manche Elternverbände, Lehrer nicht sofort auf die Erkrankung des Kindes hinzuweisen. So können Lehrer unvoreingenommen auf das Kind zugehen. Im anderen Fall besteht die Gefahr, dass das Kind von Beginn an als "gestört" angesehen und auch so behandelt wird. Negative Erwartungen der Lehrer können im schlimmsten Fall dazu führen, das sich das Kind auch tatsächlich schlecht verhält.
Da ADHS-Kinder häufig sehr kreativ sind, ihre schulischen Leistungen aber unter dem Durchschnitt bleiben, besteht die Gefahr, dass sie mit Clownereien über ihr Schwächen hinwegtäuschen. Auf solche Tendenzen sollte aufmerksam geachtet und gegebenenfalls reagiert werden.
3. Geeignete Kindergärten und Schulen
In Zusammenarbeit mit Kindergarten und Schule/Schulbehörde sollten Eltern den geeigneten Kindergarten bzw. die geeignete Schule/Klasse auswählen, welche der grundlegenden Leistungsfähigkeit des Kindes entspricht. Dabei kann eine vorschulische Sondereinrichtung für Kindergartenkinder die erste Wahl sein - eine Sonder- oder Förderschule aufgrund von ADHS ist aber in der Regel nicht notwendig. Kooperative Lehrer oder Kindergärtnerinnen werden Strategien entwickeln, um mit Aufmerksamkeitsstörungen so umzugehen, dass Lernen trotzdem möglich ist. Sie werden ein ADHS-Kind in seinen positiven Verhaltensweisen bewusst bestärken sowie bei Problemverhalten entsprechende Konsequenzen einsetzen. Das Einvernehmen mit den Eltern ist dabei sehr wichtig.
Ab dem Schulalter sollten die Kinder dazu angeleitet werden, sich selbst zu beobachten und zu beurteilen sowie im richtigen Verhalten bestärkt werden.
Wenn die Problematik des Kindes in der Schule auffällig wird, sollten sich die Eltern in der Schule erkundigen, welche Lehrer Erfahrung bzw. eine Ausbildung im Unterrichten von ADHS-Kindern haben. Im Optimalfall sollte das Kind vorrangig von diesen Lehrern unterrichtet werden.
4. Lerntherapie
Gelegentlich treten in Kombination mit ADHS auch Lese-Rechtschreib-Schwäche, Rechenschwäche und andere Lern- und Leistungsstörungen auf. In diesem Fall kann Lerntherapie helfen. Dabei erlernen die Kinder eine positive Lernstruktur, wodurch die Lernfähigkeit gesteigert wird und das Kind in Folge positiver Lernergebnisse auch psychisch stabilisiert wird.
Unter Umständen wird die Lerntherapie vom Jugendamt nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) durch einen Festbetrag ermöglicht. Je nach Stundensatz des Lerntherapeuten kann die Therapie mit diesem Festbetrag ganz oder teilweise finanziert werden.
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung beim Jugendamt notwendig:
- Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters bezüglich der bestehenden Teilleistungsstörung (Dyskalkulie, Legasthenie) sowie die Diagnose einer stark drohenden oder bereits eingetretenen seelischen Behinderung des Kindes nach § 35a SGB VIII sowie eines sozialen Integrationsrisikos.
- Bericht der Schule bezüglich erfolgter Förderung und der Notwendigkeit außerschulischen Förderbedarfs sowie einer Einschätzung des sozialen Verhaltens in der Schule.
5. Wer hilft weiter?
Adressen anerkannter Lerntherapeuten vermitteln in der Regel die Jugendämter.
Informationen zur Lerntherapie geben:
FiL Fachverband für integrative Lerntherapie e.V.
Mittelheide 1
49124 Georgsmarienhütte
Telefon 05401 3659404
Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.
Postfach 201338
53143 Bonn
Telefon 02761 660041
Fax 02761 6069230
info@bvl-legasthenie.de
* ADHS wird der Einfachheit halber als Sammelbegriff für ADS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) und ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndrom) verwendet.
6. Verwandte Links
Frühförderung behinderter Kinder
Integrative und heilpädagogische Kindergärten
Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom
Letzte Aktualisierung am 05.01.2012 Redakteur/in: Ines Grocki
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