ADHS > Schule
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1. Das Wichtigste in Kürze
Lehrer sollten in der Regel über eine ADHS*-Erkrankung informiert werden, um darauf besser reagieren zu können. Bei der Einschulung kann aber auch auf die Information verzichtet werden, um den Lehrern zunächst Zeit zu lassen, das Kind unvoreingenommen kennen zu lernen. Kinder mit ADHS haben Konzentrationsschwierigkeiten, sind aber kreativ und phantasievoll. Bei Lernproblemen und sozialen Schwierigkeiten wird unter Umständen eine Lerntherapie gefördert.
2. Information der Lehrkräfte
Vielen Kindern mit ADHS* fällt das Lernen sowie angemessenes Verhalten im Klassenzimmer leichter, wenn der Lehrer die Problematik von ADHS kennt und gezielt auf das Kind eingehen kann. Grundsätzlich sollte ein ADHS-Kind in der ersten Reihe sitzen und keinen unruhigen Banknachbarn haben.
Wenn ein Kind mit ADHS-Symptomen eingeschult wird, empfehlen manche Elternverbände, Lehrer nicht sofort auf die Erkrankung des Kindes hinzuweisen. So können Lehrer unvoreingenommen auf das Kind zugehen. Im anderen Fall besteht die Gefahr, dass das Kind von Beginn an als "gestört" angesehen und auch so behandelt wird. Negative Erwartungen der Lehrer können im schlimmsten Fall dazu führen, das sich das Kind auch tatsächlich schlecht verhält.
Da ADHS-Kinder häufig sehr kreativ sind, ihre schulischen Leistungen aber unter dem Durchschnitt bleiben, besteht die Gefahr, dass sie mit Clownereien über ihr Schwächen hinwegtäuschen. Auf solche Tendenzen sollte aufmerksam geachtet und gegebenenfalls reagiert werden.
3. Geeignete Kindergärten und Schulen
In Zusammenarbeit mit Kindergarten und Schule/Schulbehörde sollten Eltern den geeigneten Kindergarten bzw. die geeignete Schule/Klasse auswählen, welche der grundlegenden Leistungsfähigkeit des Kindes entsprechen. Dabei kann eine vorschulische Sondereinrichtung für Kindergartenkinder die erste Wahl sein - eine Sonder- oder Förderschule aufgrund von ADHS ist aber in der Regel nicht notwendig. Kooperative Lehrer oder Kindergärtnerinnen werden Strategien erwerben, um mit Aufmerksamkeitsstörungen so umzugehen, das Lernen trotzdem möglich ist. Sie werden ein ADHS-Kind in seinen positiven Verhaltensweisen bewusst bestärken sowie bei Problemverhalten entsprechende Konsequenzen einsetzen. Das Einvernehmen mit den Eltern ist dabei sehr wichtig.
Ab dem Schulalter sollten die Kinder dazu angeleitet werden, sich selbst zu beobachten, zu beurteilen und im richtigen Verhalten zu bestärken.
Wenn die Problematik des Kindes in der Schule auffällig wird, sollten sich die Eltern in der Schule erkundigen, welche Lehrer Erfahrung bzw. Ausbildung im Unterrichten von ADHS-Kindern haben. Im Optimalfall sollte das Kind vorrangig von diesen Lehrern unterrichtet werden.
4. Lerntherapie
Gelegentlich treten in Kombination mit ADHS auch Lese-Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche und andere Lern- und Leistungsstörungen auf. In diesem Fall kann Lerntherapie helfen. Dabei erlernen die Kinder eine positive Lernstruktur, wodurch die Lernfähigkeit gesteigert wird und das Kind in Folge positiver Lernergebnisse auch psychisch stabilisiert wird.
Unter Umständen wird die Lerntherapie vom Jugendamt nach KJHG § 35a (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) durch einen Festbetrag ermöglicht. In Bayern z.B. liegt dieser Festbetrag zwischen 41,- € und 43,- € pro Therapiestunde. Je nach Stundensatz des Lerntherapeuten kann die Therapie mit diesem Festbetrag ganz oder teilweise finanziert werden.
Folgende Unterlagen sind für die Beantragung beim Jugendamt notwendig:
- Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters bezüglich der bestehenden Teilleistungsstörung (Dyskalkulie, Legasthenie) sowie die Diagnose einer stark drohenden oder bereits eingetretenen seelischen Behinderung des Kindes nach § 35a KJHG, sowie eines sozialen Integrationsrisikos.
- Bericht der Schule bezüglich erfolgter Förderung und der Notwendigkeit außerschulischen Förderbedarfs sowie einer Einschätzung des sozialen Verhaltens in der Schule.
5. Wer hilft weiter?
Adressen anerkannter Lerntherapeuten vermitteln in der Regel die Jugendämter.
Informationen zur Lerntherapie geben:
Fachverband für integrative Lerntherapie e.V.
Magdalenenstraße 36
49080 Osnabrück
Telefon 0541 3504783
Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
Postfach 11 07
30011 Hannover
Telefon 0700 31873811
Fax: 0700 31873911
* ADHS wird der Einfachheit halber als Sammelbegriff für ADS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) und ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndrom) verwendet.
6. Verwandte Links
Frühförderung behinderter Kinder
Integrative und heilpädagogische Kindergärten
Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom
Letzte Aktualisierung am 15.05.2009 Redakteur/in: Manfred Hägele














