ADHS > Urlaub
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1. Das Wichtigste in Kürze
Bei Urlauben mit ADHS-Kindern sollten lange Anreisen mit viel Stillsitzen vermieden werden. Der Urlaubsort muss so ausgewählt werden, dass lebhaft spielende Kinder nicht stören und genug Möglichkeiten zum Austoben finden (Ausnahme: Kinder vom Typ "Träumer"). Für die Mitnahme von Medikamenten ist ein englischsprachiges ärztliches Attest empfehlenswert.
2. Anreise
Ungünstig für ADHS*-Kinder sind Langstreckenflüge oder Reisegesellschaften, besonders wenn es sich um Busreisen handelt. Langes Sitzen und ruhiges, rücksichtsvolles Verhalten ist für betroffene Kinder ausgesprochen schwer. Ihr Unvermögen in dieser Hinsicht wird den Erholungswert der Eltern und Mitreisenden eventuell einschränken.
3. Geeignete Urlaubsziele
Bei der Planung von Urlaubsreisen mit ADHS*-Kindern ist zu bedenken, dass in gehobenen Hotels von Seiten anderer Gäste eventuell Ruhe, defensives Verhalten und eine entsprechende Etikette auch von Kindern erwartet wird. Ein ADHS-Kind, das im Hotelrestaurant lärmt, ständig aufhüpft und herumrennt, womöglich Dinge herunterreißt, wird nicht mit freundlichen Blicken bedacht werden. Selbst für ein gesundes Kind ist es anstrengend, über einen längeren Zeitraum erstklassige Manieren zu zeigen. Für Eltern und Kind ist es deshalb erholsamer, in einem Ferienhaus Urlaub zu machen oder ein Hotel zu wählen, das besonders auf seine Kinderfreundlichkeit hinweist.
Ein Urlaub, in dem das Kind viel Gelegenheit zu Bewegung, zum Herumtollen und gemeinsamen Erleben mit den Eltern hat, bei dem geschrieen und gelacht werden darf, wird der gesamten Familie gut tun.
Mit ADS-Kindern vom Typ Träumer sollte man allerdings keinen Urlaub in einem zu lebhaften Umfeld machen. Sie schätzen einen bekannten Urlaubsort, an dem sie sich schnell zurechtfinden, und brauchen Rückzugsressourcen. Eine Hotelanlage mit Animationsprogramm rund um die Uhr und lärmenden Kindergruppen ist nicht nach ihrem Geschmack.
4. Medikamenteneinnahme
Kinder, die Medikamente gegen ADHS nehmen und diese in den Ferien absetzen, ändern in der Regel ihr Verhalten. Meist sind sie anstrengender, weil unruhiger und/oder unkonzentrierter. Darauf sollte sich die ganze Familie einstellen, damit der Ferien- und Urlaubsbeginn nicht durch Auseinandersetzungen geprägt ist.
5. Methylphenidat bei Auslandsreisen
Methylphenidat zählt zu den Betäubungsmitteln und kann bei der Einreise in andere Länder beschlagnahmt werden. Patienten, die auf dieses Medikament angewiesen sind, müssen deshalb den Beipackzettel sowie - in nicht-deutschsprachigen Ländern auf englisch - ein ärztliches Attest vorweisen können, das erklärt, dass der Patient das Medikament auf ärztliche Verordnung einnehmen muss und es dazu dient, ihn während des Aufenthalts gesund zu erhalten. Es wird empfohlen, diese ärztliche Erklärung von der Gesundheitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes beglaubigen zu lassen. Weitere Hinweise unter Betäubungsmitteln.
Bei Reisen ins europäische Ausland benötigen Methylphenidat-pflichtige Patienten laut "Schengener Abkommen" eine ärztliche Bescheinigung, welche die Notwendigkeit des Mitführens von Betäubungsmitteln aufgrund ärztlicher Therapie bestätigt.
Die "Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Rahmen einer ärztlichen Behandlung" kann bei der Bundesopiumstelle in Bonn, Telefon 0228 207-30, angefordert werden.
Der Patient darf die Menge an Betäubungsmitteln mit sich führen, die er wegen seines Gesundheitsproblems für die Zeit des Aufenthalts benötigt. Bei der Zollerklärung müssen diese Medikamente angegeben werden.
Bei Reisen außerhalb Europas ist es ratsam, bei der zuständigen Botschaft in Deutschland die genauen Richtlinien des jeweiligen Landes zu erfragen.
* ADHS wird der Einfachheit halber als Sammelbegriff für ADS (Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom) und ADHS (Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndrom) verwendet.
6. Verwandte Links
Krankenversicherungsschutz im Ausland: Auslandsschutz
Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Syndrom
Letzte Aktualisierung am 03.12.2008 Redakteur/in: Manfred Hägele














