Das Wichtigste in Kürze
Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) führt relativ schnell, jedoch bei jeder betroffenen Person zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt, zu bleibenden Behinderungen. Auf Antrag stellt das Versorgungsamt einen Grad der Behinderung (GdB) fest. Eine Schwerbehinderung liegt ab einem GdB von 50 vor. Für Menschen mit Behinderungen gibt es verschiedene Hilfen und Nachteilsausgleiche.
Allgemeine Informationen zu Schwerbehinderung, GdB und Merkzeichen
- Antrag auf Schwerbehindertenausweis
- Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
- Grad der Behinderung (GdB) und Antrag auf Erhöhung des GdB
Versorgungsmedizinische Grundsätze
Das Versorgungsamt, Amt für Soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales und Versorgung richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen (= Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung). Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB).
Die Versorgungsmedizin-Verordnung mit der besonders wichtigen Anlage zu § 2 finden Sie in ständig aktualisierter Form unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage.html oder als übersichtliche Broschüre mit einer erläuternden Einleitung zum PDF-Download beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: "K710".
GdB bei ALS
Der GdB bei ALS richtet sich danach, wie die Erkrankung im Einzelfall die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt und welche Funktionseinschränkungen sie verursacht. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze enthalten keine direkten Angaben zu ALS, so dass die Einschränkungen mit anderen dort aufgeführten Einschränkungen verglichen werden.
Meistens wird die Tabelle zu Muskelkrankheiten aus den Versorgungsmedizinischen Grundsätzen herangezogen:
| Muskelschwäche mit | GdB |
| geringen Auswirkungen (vorzeitige Ermüdung, gebrauchsabhängige Unsicherheiten) | 20–40 |
| mittelgradigen Auswirkungen (zunehmende Gelenkversteifungen und Verformungen, Aufrichten aus dem Liegen nicht mehr möglich, Unmöglichkeit des Treppensteigens) | 50–80 |
| schweren Auswirkungen (bis zur Geh- und Stehunfähigkeit und Gebrauchsunfähigkeit der Arme) | 90–100 |
Auswirkungen auf innere Organe oder Augenmuskel-, Schluck- oder Sprechstörungen muss das Amt zusätzlich berücksichtigen.
Praxistipps
- Da ALS nicht heilbar und fortschreitend ist, sollten Sie bei jeder Verschlechterung sofort einen Antrag auf Neufeststellung des GdB stellen. Der Antrag wird auch Erhöhungsantrag, Verschlimmerungsantrag oder Verschlechterungsantrag genannt. Nur so erreichen Sie, dass Sie die Ihnen zustehenden Nachteilsausgleiche auch erhalten.
- Bei ALS verstärkt sich die Behinderung oft schon während das Verfahren auf Feststellung des GdB noch läuft. Es gibt keine Frist, die Sie abwarten müssten, um einen Neufeststellungsantrag stellen zu können. Sie können den Antrag stellen, sobald eine Verschlechterung auftritt, auch während eines laufenden Feststellungsverfahrens.
- Bei ALS kann es dazu kommen, dass der GdB zu niedrig eingestuft wird und dass das Fortschreiten der Erkrankung nicht angemessen berücksichtigt wird. Dann kann sich für Sie ein Widerspruch lohnen. Anwaltliche Hilfe dafür erhalten finanziell Bedürftige über die Beratungshilfe.
- Wenn Sie die Voraussetzungen für eine vorgezogene Altersrente erfüllen, kann unter Umständen eine Teilrente den Übergang ins Rentenalter stufenweise gestalten. Näheres unter Teilrente.
Hilfen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen
Mit einem festgestellten GdB kommen folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche in Betracht:
- Ab GdB 20: Pauschbetrag bei Behinderung (= Steuerfreibetrag bei der Einkommensteuer)
- Weitere Steuervorteile bei Behinderung, Näheres unter Behinderung > Steuervorteile
- Ab GdB 30: Hilfen und Nachteilsausgleiche im Beruf, z.B. besserer Kündigungsschutz, Näheres unter Behinderung > Berufsleben
- Ab GdB 50: Zusatzurlaub für Arbeitnehmende, Näheres unter Behinderung > Berufsleben
- Ab GdB 50: 2 Jahre früher ohne Abschläge in Altersrente mit nur 35 statt 45 Versicherungsjahren
oder bis zu 5 Jahre früher mit Abschlägen. Näheres unter Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Ab GdB 50 mit Schwerbehindertenausweis: Vergünstigte Eintritte z.B. in Museen und Theater oder bei Konzerten, vergünstigte Mitgliedsbeiträge z.B. bei Automobilclubs
- Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für schwerbehinderte Menschen mit GdB 100 und/oder Pflegegrad und häuslicher Pflege
Folgende Tabellen geben eine Übersicht über
- alle GdB-abhängigen Nachteilsausgleiche: GdB-abhängige Nachteilsausgleiche
- alle Nachteilsausgleiche bei Merkzeichen: Merkzeichenabhängige Nachteilsausgleiche
Menschen mit Behinderungen haben außerdem Anspruch auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, auch wenn bei ihnen (noch) kein GdB festgestellt wurde.
Beispiele:
- Medizinische Rehabilitation (z.B. eine "Kur" oder stufenweise Wiedereingliederung)
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Reha), z.B. eine Umschulung
- Reha-Sport und Funktionstraining
Mobilitätshilfen für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit ALS sind im Laufe ihrer Krankheit in ihrer Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt. Nachfolgend allgemeine Hilfen und Informationen, die bei ALS relevant werden können:
- Kraftfahrzeughilfe
- Fahrdienste
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung bei Schwerbehinderung
- Ermäßigungen bei öffentlichen Verkehrsmitteln (Behinderung > Öffentliche Verkehrsmittel)
- Hilfen im Flugverkehr: Behinderung > Flugverkehr
- Parkerleichterungen
- Veranstalter und Anbieter von Reisen für Menschen mit Behinderungen: Behinderung > Urlaub und Freizeit
Praxistipps
- Können Sie aufgrund der ALS nicht mehr arbeiten, kann eine Erwerbsminderungsrente Ihren Lebensunterhalt sichern.
- Sind Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und bekommen keine Rente, bzw. reicht diese nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern, können Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bekommen. Wenn Sie das Merkzeichen G oder das Merkzeichen aG haben, können Sie ggf. einen Mehrbedarfszuschlag von 17 % des Regelsatzes der Sozialhilfe erhalten (§ 30 Abs. 1 SGB XII).
Verwandte Links
Leistungen für Menschen mit Behinderungen
Behinderung > Urlaub und Freizeit