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ALS > Schwerbehinderung

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) führt relativ schnell, jedoch bei jedem Patienten zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt, zu bleibenden Behinderungen. Unterstützung und Hilfen für behinderte Menschen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe geregelt. Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zugesprochen wurde.

 

2. Allgemeineszum Inhaltsverzeichnis

Antrag auf Schwerbehindertenausweis

Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis

Grad der Behinderung (GdB)

Antrag auf Erhöhung des GdB (Grad der Behinderung)

Gleichstellung behindert/schwerbehindert, um einen Arbeitsplatz zur erlangen oder zu erhalten

 

3. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Behinderte/Schwerbehindertezum Inhaltsverzeichnis

Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer

Zusatzurlaub für Schwerbehinderte

Ergänzende Leistungen zur Reha

Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln

Fahrdienste für Schwerbehinderte

Kraftfahrzeughilfe

Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung für Schwerbehinderte

Parkerleichterungen für Behinderte

Steuervorteile für Schwerbehinderte

Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für Schwerbehinderte

Telefongebührenermäßigung für Schwerbehinderte

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung für Schwerbehinderte

 

4. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Amoytrophe Lateralsklerose (ALS)

ALS > Hilfsmittel

ALS > Mobilität

ALS > Rente

ALS > Pflege

 

 

Letzte Aktualisierung am 29.07.2009   Redakteur/in: Anja Wilckens

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