ALS > Schwerbehinderung
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1. Das Wichtigste in Kürze
Amyotrophe Lateralsklerose (ALS) führt relativ schnell, jedoch bei jedem Patienten zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt, zu bleibenden Behinderungen. Unterstützung und Hilfen für behinderte Menschen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe geregelt. Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zugesprochen wurde.
2. Allgemeines
Antrag auf Schwerbehindertenausweis
Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
Grad der Behinderung (GdB)
Antrag auf Erhöhung des GdB (Grad der Behinderung)
Gleichstellung behindert/schwerbehindert, um einen Arbeitsplatz zur erlangen oder zu erhalten
3. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Behinderte/Schwerbehinderte
Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer
Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
Ergänzende Leistungen zur Reha
Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
Fahrdienste für Schwerbehinderte
Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung für Schwerbehinderte
Parkerleichterungen für Behinderte
Steuervorteile für Schwerbehinderte
Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für Schwerbehinderte
Telefongebührenermäßigung für Schwerbehinderte
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung für Schwerbehinderte
4. Verwandte Links
Amoytrophe Lateralsklerose (ALS)
Letzte Aktualisierung am 29.07.2009 Redakteur/in: Anja Wilckens
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