Akupunktur bei chronischem Schmerz
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1. Das Wichtigste in Kürze
Akupunktur kann Schmerzen lindern. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten jedoch nur bei chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder des Knies infolge einer Gonarthrose.
2. Indikationen
Nach wie vor gehört die Nadelakupunktur als alternative Heilmethode nicht grundsätzlich zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Schmerz-Patienten können jedoch infolge einer Akupunktur-Behandlung erhebliche Verbesserungen ihrer Beschwerden feststellen. Die Körperakupunktur mit Nadeln wird ohne elektrische Stimulation bei chronisch schmerzkranken Patienten mit folgenden Indikationen von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt.
- Chronische Schmerzen der Lendenwirbelsäule, die seit mindestens 6 Monaten bestehen und gegebenenfalls nicht-segmental bis maximal zum Kniegelenk ausstrahlen (pseudoradikulärer Schmerz): Akupunktur mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen, jeweils mindestens 30 Minuten Dauer, mit jeweils 14 bis 20 Nadeln.
- Chronische Schmerzen in mindestens einem Kniegelenk durch Gonarthrose, die seit mindestens 6 Monaten bestehen, mit jeweils bis zu 10 Sitzungen innerhalb von maximal 6 Wochen und in begründeten Ausnahmefällen bis zu 15 Sitzungen innerhalb von maximal 12 Wochen: Akupunktur mit jeweils mindestens 30 Minuten Dauer, mit jeweils 7 bis 15 Nadeln, je behandeltem Knie.
Eine erneute Behandlung kann frühestens 12 Monate nach Abschluss einer Akupunkturbehandlung erfolgen.
3. Richtlinie
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in der "Richtlinie zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vertragsärztlicher Versorgung" die Indikationen für Akupunktur sowie die Qualifikationsvoraussetzungen für Vertragsärzte geregelt. Diese Richtlinie können Sie unter
www.g-ba.de > Informations-Archiv > Richtlinien > Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung downloaden.
4. Wer hilft weiter?
Versicherte, die Akupunktur in Anspruch nehmen wollen, sollten sich an ihre Krankenkasse wenden. Diese hat Adressen von Vertragsärzten, die mit den Krankenkassen abrechnen können.
5. Verwandte Links
Chronische Schmerzen > Behandlung und Rehabilitation
Letzte Aktualisierung am 18.01.2012 Redakteur/in: Ines Grocki
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