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Allergien > Arbeit und Beruf

 

1. Berufswahlzum Inhaltsverzeichnis

Für Menschen mit Allergien kommen je nach Allergieart bestimmte Berufe infrage, andere sind ausgeschlossen. Individuelle Beratung zum Thema bieten die Agenturen für Arbeit.

Weitere Informationen zum Thema Berufswahl unter

 

2. Berufskrankheit Allergiezum Inhaltsverzeichnis

Allergiebedingte Haut- und Atemwegserkrankungen können als Berufskrankheit anerkannt werden, so z.B. das Bäckerasthma oder allergische Hauterkrankungen im Friseurhandwerk. Als Berufskrankheiten sind in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) folgende Krankheiten aufgeführt:

  • BKV-Nr. 1315: Erkrankungen durch Isocyanate (Chemische Verbindungen, die zur Herstellung von Kunststoffen eingesetzt werden).
  • BKV-Nr. 4201: Exogen-allergische Alveolitis (entzündlichen Veränderung der Lungenbläschen).
  • BKV-Nr. 4301: Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruse Atemwegserkrankung.
  • BKV-Nr. 5101: Hauterkrankungen.

 

3. Besondere Hilfen im Berufzum Inhaltsverzeichnis

Wenn Allergien so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Allergien relevant werden können:

 

4. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Allergien

Berufskrankheit

Berufsgenossenschaften

Arbeitsunfähigkeit

Entgeltfortzahlung

Krankengeld

Allergien > Behinderung

 

 

Letzte Aktualisierung am 04.12.2008   Redakteur/in: Lydia Schrupp

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