Allergien > Arbeit und Beruf

1. Das Wichtigste in Kürze

Junge Menschen mit Allergien sollten sich bei der Berufswahl ärztlich beraten lassen. Manche Allergien entwickeln sich aber erst nach dem Berufseinstieg oder kommen zu bereits bestehenden hinzu. Wer dann am bisherigen Ausbildungsplatz oder Arbeitsplatz den Kontakt mit den Allergenen nicht vermeiden kann, muss die Stelle oder sogar den Beruf wechseln. Für die Finanzierung einer dann nötigen Umschulung ist meistens die Agentur für Arbeit oder die Rentenversicherung zuständig. Allergien können aber unter Umständen als Berufskrankheit anerkannt werden. Dann finanziert die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlung und Rehabilitation, also auch eine ggf. notwendige Umschulung.

2. Berufswahl

Nur wenige junge Menschen mit Allergien lassen sich bei der Berufswahl beraten, damit sie ihr individuelles Allergierisiko bei bestimmten Berufen richtig abwägen können. Aber ärztliche Beratung kann helfen, weder unnötig Berufe auszuschließen noch ein zu hohes Risiko einzugehen. Die Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit kann dann auf den Ergebnissen der ärztlichen Beratung aufbauen.

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3. Wann gilt eine Allergie als Berufskrankheit?

Allergien werden unter folgenden Voraussetzungen als Berufskrankheit anerkannt:

  1. Die Erkrankung ist in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgeführt, Näheres zu den Ausnahmen unter Berufskrankheit.
  2. Die versicherte Person war bei der unfallversicherten Tätigkeit (z.B. Arbeit, Praktikum oder Ausbildung) dem Allergen ausgesetzt.
  3. Die versicherte Tätigkeit ist die Ursache für die Allergie.

Die sog. Sensibilisierung muss bei der versicherten Tätigkeit stattgefunden haben, damit die versicherte Tätigkeit als Ursache der Allergie anerkannt wird. Die Sensibilisierung ist der erste Schritt hin zu einer Allergie, der unbemerkt abläuft. Der Körper kommt in Kontakt mit dem Allergen und das Immunsystem merkt sich dessen Struktur. Erst beim nächsten Kontakt reagiert dann das Immunsystem, was die Allergiesymptome verursacht.

Früher wurden viele Allergien nur dann als Berufskrankheit anerkannt, wenn der Beruf aufgegeben wurde, z.B. bei Hautekzemen, das ist aber schon seit 2021 nicht mehr nötig.

3.1. Praxistipp

Die Berufskrankheiten-Verordnung finden Sie beim Bundesjustizministerium unter www.gesetze-im-internet.de/bkv/anlage_1.html.

4. Wie funktioniert die Anerkennung als Berufskrankheit?

Ärzte und Arbeitgebende müssen jeden Verdacht auf eine Berufskrankheit der Unfallversicherung (meist ist das die BG, also die Berufsgenossenschaft) melden. Auch die Krankenkassen sollen Hinweise auf eine Berufskrankheit an die Unfallversicherung melden.

Bei Allergien passiert das allerdings leider trotzdem nicht immer.

Deswegen sollten Unfallversicherte Folgendes tun, wenn sie vermuten, dass ihre Allergie durch den Beruf oder eine andere unfallversicherte Tätigkeit verursacht wurde:

  1. die Allergie medizinisch feststellen lassen und dabei den Arzt darauf hinweisen, dass es sich um eine Berufskrankheit handeln könnte und deswegen eine Meldung an die Unfallversicherung erforderlich ist
  2. dem Arbeitgeber die Allergie und den Verdacht auf die berufliche Ursache melden, z.B. in einem Unfallanzeigeformular, falls im Betrieb vorhanden
  3. der Unfallversicherung die Allergie und die vermutete Ursache formlos melden, z.B. mit einem Brief

Wenn die Meldung bei der Unfallversicherung eingegangen ist, muss diese prüfen, ob die Krankheit in der Berufskrankheiten-Verordnung steht und ob wirklich die unfallversicherte Tätigkeit die Allergie verursacht hat. Dazu verschickt die Unfallversicherung in der Regel an den Arbeitgeber und an den Menschen mit der Allergie einen Fragebogen zum Ausfüllen. Teilweise beauftragt sie außerdem ein Sachverständigengutachten und führt z.B. Messungen der Allergene am Arbeitsplatz durch.

5. Vorteile der Anerkennung der Allergie als Berufskrankheit

Der Verdacht auf eine Berufskrankheit bestätigt sich bei Allergien oft nicht. Denn bei vielen Allergenen lässt sich nicht ausschließen, dass der erste Kontakt mit dem Allergen im Privatleben stattgefunden hat. Aber es ist besser, jeden Verdacht zu melden, weil sonst die Ansprüche auf die Leistungen der Unfallversicherung verloren gehen.

Wenn die Unfallversicherung die Allergiebehandlung und Rehabilitation bezahlen muss, dann hat das für die Betroffenen mehrere Vorteile.

Beispiele für Vorteile:

6. Kosten einer Umschulung

Wer seinen bisherigen Beruf wegen einer Allergie aufgeben muss, kann unter Umständen über die sog. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Näheres unter Berufliche Reha > Leistungen) eine Umschulung machen. Dafür können unterschiedliche sog. Reha-Träger zuständig sein:

7. Verwandte Links

Allergien

Allergien > Kosten - Tipps - Links

Allergien > Behinderung

Asthma > Beruf und Arbeit

Neurodermitis > Beruf

Berufliche Reha > Leistungen

Berufliche Reha > Rahmenbedingungen

Berufskrankheit

Berufshelfer

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Arbeitsunfähigkeit

Entgeltfortzahlung

Verletztengeld

Letzte Bearbeitung: 17.06.2025

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