Allergien > Arbeit und Beruf

1. Berufswahl

Für Menschen mit Allergien kommen je nach Allergieart bestimmte Berufe infrage, andere sind ausgeschlossen. Individuelle Berufsberatungen bieten die Agenturen für Arbeit.

Weitere Informationen auch unter

2. Berufskrankheit Allergie

Allergiebedingte Haut- und Atemwegserkrankungen können als Berufskrankheit anerkannt werden, so z.B. das Bäckerasthma oder allergische Hauterkrankungen im Friseurhandwerk. Als Berufskrankheiten sind in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) folgende Krankheiten aufgeführt:

  • BKV-Nr. 1315: Erkrankungen durch Isocyanate (Chemische Verbindungen, die zur Herstellung von Kunststoffen eingesetzt werden).
  • BKV-Nr. 4201: Exogen-allergische Alveolitis (entzündlichen Veränderung der Lungenbläschen).
  • BKV-Nr. 4301: Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive (zerstörende) Atemwegserkrankung.
  • BKV-Nr. 5101: Schwere oder wiederholt rückfällige Hauterkrankungen.

2.1. Praxistipp

Die Berufskrankheiten-Verordnung finden Sie beim Bundesjustizministerium unter www.gesetze-im-internet.de/bkv/anlage_1.html.

3. Besondere Hilfen für Menschen mit Behinderungen

Wenn Allergien so schwer sind, dass eine anerkannte Behinderung vorliegt, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten.

Näheres unter Behinderung > Berufsleben.

4. Verwandte Links

Allergien

Berufskrankheit

Berufshelfer

Unfallversicherungsträger

Arbeitsunfähigkeit

Entgeltfortzahlung

Krankengeld

Allergien > Behinderung

Letzte Bearbeitung: 13.08.2019

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