Allergien > Arbeit und Beruf
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1. Berufswahl
Für Menschen mit Allergien kommen je nach Allergieart bestimmte Berufe infrage, andere sind ausgeschlossen. Individuelle Beratung zum Thema bieten die Agenturen für Arbeit.
Weitere Informationen zum Thema Berufswahl unter
2. Berufskrankheit Allergie
Allergiebedingte Haut- und Atemwegserkrankungen können als Berufskrankheit anerkannt werden, so z.B. das Bäckerasthma oder allergische Hauterkrankungen im Friseurhandwerk. Als Berufskrankheiten sind in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) folgende Krankheiten aufgeführt:
- BKV-Nr. 1315: Erkrankungen durch Isocyanate (Chemische Verbindungen, die zur Herstellung von Kunststoffen eingesetzt werden).
- BKV-Nr. 4201: Exogen-allergische Alveolitis (entzündlichen Veränderung der Lungenbläschen).
- BKV-Nr. 4301: Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruse Atemwegserkrankung.
- BKV-Nr. 5101: Hauterkrankungen.
3. Besondere Hilfen im Beruf
Wenn Allergien so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Allergien relevant werden können:
- Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Gleichstellung behindert/schwerbehindert, um einen Arbeitplatz zu erlangen oder zu erhalten
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Berufsfindung und Arbeitserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Übergangsgeld während Reha- und beruflichen Förder-Maßnahmen
- Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
4. Verwandte Links
Letzte Aktualisierung am 04.12.2008 Redakteur/in: Lydia Schrupp













