Altersrente für langjährig Versicherte
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1. Das Wichtigste in Kürze
Unter bestimmten Voraussetzungen können langjährig Versicherte schon vor ihrem 65. Geburtstag Altersrente beantragen. Diese ist aber niedriger als die normale Rente. Für jeden Monat, den die Rente vor dem 65. Geburtstag beantragt wird, wird die normale Rente um 0,3 % gekürzt. Und: Diese Rentenkürzung ist dauerhaft und führt nach dem Tod des Versicherten auch zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente.
2. Voraussetzungen
Eine Altersrente können langjährig Versicherte unter folgenden Voraussetzungen vor dem 65. Geburtstag beantragen:
- Vollendung des 63. Lebensjahres
und - Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (= Mindestversicherungszeit)
und - keine Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze (400,- € monatlich) - dies gilt nur bis zum 65. Geburtstag
2.1. Höhere Altersgrenze
Die Altersgrenze bei der Altersrente für langjährig Versicherte wurde für Menschen ab dem Geburtsjahr 1949 stufenweise auf ein Eintrittsalter von 67 Jahren angehoben. Einige Versicherte genießen laut Gesetz einen besonderen Vertrauensschutz, was bedeutet, dass die Anhebung der Altersgrenze auf 67Jahre ganz oder teilweise ausgeschlossen wird. Ob und in welcher Form ein Versicherter diesen Vertrauensschutz beanspruchen kann, erfährt er beim zuständigen Rentenversicherungsträger.
Das mögliche Eintrittsalter dieser Altersrente wurde sogar herabgesetzt auf 62 Jahre, allerdings muss der Versicherte dann einen Rentenabschlag von 10,8 % in Kauf nehmen (siehe Tabelle).
3. Rentenabschläge
Die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte ist niedriger als die Regelaltersrente. Für jeden Monat, den die Rente vor den 65. Geburtstag vorgezogen wird, wird die Regelaltersrente um je 0,3 % gekürzt. Diese Rentenkürzung ist dauerhaft, d.h. sie fällt mit dem Erreichen der Altersgrenze nicht weg und führt nach dem Tod des Versicherten auch zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente.
Vorgezogene Monate vor dem 65. Geburtstag |
Dauerhafte Kürzung der Rente um |
1 Monat |
0,3 % |
2 Monate |
0,6 % |
3 Monate |
0,9 % |
4 Monate |
1,2 % |
... |
... |
21 Monate |
6,3 % |
22 Monate |
6,6 % |
23 Monate |
6,9 % |
24 Monate |
7,2 % |
... |
… |
33 Monate |
9,9 % |
34 Monate |
10,2 % |
35 Monate |
10,5 % |
36 Monate |
10,8 % |
4. Praxistipp
Der Antrag sollte innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Monats, in dem die Rentenvoraussetzungen erfüllt werden, gestellt werden. Ansonsten wird Geld verschenkt. Antragsformulare gibt es bei den Rentenversicherungsträgern.
5. Wer hilft weiter?
Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger, welche auch individuelle Rentenberechnungen vornehmen.
6. Verwandte Links
Altersrente für Schwerbehinderte
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
Gesetzesquelle(n)
(§§ 36, 236 SGB VI)
Letzte Aktualisierung am 08.06.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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