Altersrente für langjährig Versicherte

1. Das Wichtigste in Kürze

Unter bestimmten Voraussetzungen können langjährig Versicherte schon vor ihrem regulären Rentenalter Altersrente beantragen. Diese ist aber niedriger als die normale Rente. Für jeden Monat, den die Rente früher beginnt, wird die normale Rente um 0,3 % gekürzt. Und: Diese Rentenkürzung ist dauerhaft und führt nach dem Tod auch zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente.

2. Voraussetzungen

Eine vorzeitige Altersrente können langjährig Versicherte beim Rentenversicherungsträger unter folgenden Voraussetzungen vor der Altersgrenze der Regelaltersrente beantragen:

  • Vollendung des 63. Lebensjahres
    und
  • Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren (= Mindestversicherungszeit in der Rentenversicherung)

Seit 1.1.2023 darf bei dieser Rentenform unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird. Näheres unter Rente > Hinzuverdienst.

2.1. Höhere Altersgrenze

Die Altersgrenze bei der Altersrente wird für Menschen ab Geburtsjahr 1949 stufenweise auf 67 Jahren angehoben. Näheres unter Altersgrenze der Regelaltersrente.

Einige Versicherte (nach Bezug von Anpassungsgeld für entlassene Arbeitnehmer des Bergbaus; unter weiteren Voraussetzungen bei Altersteilzeit) genießen laut Gesetz einen besonderen Vertrauensschutz. Für sie wird die Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre ausgeschlossen bzw. das vorzeitige Eintrittsalter mit Abschlägen bis zu 10,8 % stufenweise auf 62 Jahre herabgesetzt. Ob und in welcher Form Vertrauensschutz besteht, können Versicherte beim zuständigen Rentenversicherungsträger erfragen.

Eine Übersicht über die stufenweise erhöhte bzw. gesenkte Altersgrenze finden Sie bei § 236 SGB VI: www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236.html.

3. Rentenabschläge

Die folgende Tabelle zeigt, um wieviel Prozent die Rente bei einer vorgezogenen Altersrechte für langjährig Versicherte dauerhaft gekürzt wird:

Vorgezogene Monate vor dem regulären Rentenbeginn

Dauerhafte Kürzung der Rente um

1 Monat

0,3 %

2 Monate

0,6 %

3 Monate

0,9 %

4 Monate

1,2 %

...

...

21 Monate

6,3 %

22 Monate

6,6 %

23 Monate

6,9 %

24 Monate

7,2 %

...

40 Monate

12 %

42 Monate

12,6 %

44 Monate

13,2 %

46 Monate

13,8 %

48 Monate

14,4 %

 

4. Grundrente

Wer langjährig gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt hat, kann unter Umständen Anspruch auf einen Zuschlag zur eigenen Rente haben. Näheres dazu unter Grundrente.

5. Praxistipps

  • Sie sollten die Rente ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn beantragen. Antragsformulare gibt es bei den Rentenversicherungsträgern und den Stadt- und Gemeindeverwaltungen.
  • Wenn Sie die Rente später beantragen, als 3 Monate nach Ablauf des Monats, in dem Sie die Rentenvoraussetzungen erfüllen, bekommen Sie die Rente erst ab dem Antragsmonat.

6. Wer hilft weiter?

Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger, die auch individuelle Rentenberechnungen vornehmen.

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales berät Mo–Do 8–17 Uhr und Fr 8–12 Uhr unter 030 221911-001 zum Thema Rente.

7. Verwandte Links

Rente

Regelaltersrente

Altersrente für Menschen mit Schwerbehinderung

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Rente > Kindererziehungszeiten

 

Rechtsgrundlagen: §§ 36, 236 SGB VI

Letzte Bearbeitung: 12.12.2023

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