Ambulante Hospizdienste

1. Das Wichtigste in Kürze

Als ambulante Hospizdienste gelten alle Dienste, Gruppen und Initiativen, die Sterbebegleitung und palliativ-pflegerische Beratung für schwerstkranke Menschen, meist in deren häuslicher Umgebung, erbringen. Ziel der ambulanten Hospizarbeit insgesamt ist es, Betroffenen zu ermöglichen, ihre letzte Lebensphase mit größtmöglicher Lebensqualität in gewohnter Umgebung zu verbringen.

2. Engagement der Hospizdienste

Ambulante Hospizdienste sind kein "Leistungserbringer" im Gesundheitswesen wie z.B. Pflegedienste, Pflegeheime, Ärzte oder Kliniken. Ein Großteil der Leistungen wird ehrenamtlich erbracht. Wenn Hospizdienste allerdings eine Förderung von Krankenkassen erhalten möchten, müssen sie bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich nur auf geförderte Hospizdienste.

Die Begleitung von Familien mit schwerstkranken und sterbenden Kindern stellt besondere Anforderungen an die begleitenden Dienste. Näheres unter Ambulante Kinderhospizdienste.

2.1. Ziele und Inhalt der Begleitung

Ambulante Hospizdienste können mithelfen,

  • Leiden zu lindern,
  • die Konfrontation mit dem Sterben zu verarbeiten,
  • Trauerprozesse zu durchleben oder
  • Kommunikationsschwierigkeiten zu lösen.

Es besteht kein Anspruch auf hospizliche Begleitung. Es hängt vom Vorhandensein und den Ressourcen der Hospizdienste ab, wie viele und wie intensive Begleitungen sie übernehmen. Im Vorhandensein der einzelnen Dienste gibt es große regionale Unterschiede. Derzeit arbeiten nach Angaben des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands ca. 1.500 ambulante Hospizdienste in Deutschland.

Eine Begleitung findet nur statt, wenn sie von der betroffenen Person erwünscht ist. Können Betroffene darüber nicht entscheiden, ist hospizliche Unterstützung auch für Angehörige möglich. In der Regel kommt nach einem telefonischen Erstkontakt die Fachkraft des Hospizdienstes vor Ort und führt ein erstes Beratungsgespräch. Danach sucht die Fachkraft des Hospizdienstes den passenden Hospizhelfer aus, der dann ehrenamtlich und längerfristig begleitet. Wie oft und wie lange er vor Ort kommt, hängt neben seinen Ressourcen maßgeblich von den Wünschen der Betroffenen ab.

2.2. Leitung durch eine Fachkraft

Ein Hospizdienst wird von einer qualifizierten Fachkraft geleitet. Diese sog. "Koordinatorinnen" sind meist Frauen und Pflegefachkräfte mit palliativer Zusatzqualifikation sowie Zusatzqualifikationen für die Koordination und Leitung des Hospizdienstes. Ihre Hauptaufgaben sind:

  • Gewinnung und Ausbildung der Ehrenamtlichen
  • Koordination der Ehrenamtlichen
  • Erstbesuch und Beratung beim schwer kranken Menschen
  • Herstellung des Kontakts zwischen Betroffenen und Ehrenamtlichen
  • Begleitung der Ehrenamtlichen
  • Sicherstellung von Supervision der Ehrenamtlichen
  • Sicherstellung der ständigen Erreichbarkeit des Hospizdienstes (unter Einbindung von Ehrenamtlichen)
  • Zusammenarbeit und Vernetzung

2.3. Begleitung durch Ehrenamtliche

Die regelmäßige Begleitung leisten Ehrenamtliche. Ihre Aufgaben sind hauptsächlich:

  • Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung
  • (Psychosoziale) Begleitung des Sterbenden und dessen Angehörigen und Bezugspersonen
  • Hilfe bei der Verarbeitung der Konfrontation mit dem Sterben
  • Unterstützung bei der Überwindung von Kommunikationsschwierigkeiten
  • Hilfe bei der Auseinandersetzung mit sozialen, ethischen und religiösen Sinnfragen

Alle Ehrenamtlichen absolvieren vor ihrer ersten Begleitung einen Befähigungskurs.

2.4. Orte der Begleitung, Vernetzung

Ambulante Hospizdienste kommen vorwiegend zu schwer kranken Menschen nach Hause, zu seiner Familie, in Pflegeheime (Vollstationäre Pflege), in Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder der Kinder- und Jugendhilfe. Sie können Betroffene auch in Kliniken besuchen.

Wenn Hospizdienste in Heime oder Kliniken kommen, erfolgt dies in Abstimmung mit dem jeweiligen Träger.

Im ambulanten Bereich arbeiten Hospizdienste mit Pflegediensten, Ärzten und Teams der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) zusammen.

3. Kostenfrei für Betroffene

Für schwer kranke Menschen und Angehörige ist die Beratung und Begleitung durch Mitarbeitende von Hospizdiensten kostenfrei.

Die Dienste werden unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen finanziell gefördert. Darüber hinaus finanzieren sie sich durch Spenden.

4. Praxistipps

5. Wer hilft weiter?

Adressen von ambulanten Hospizdiensten finden Sie im Wegweiser Hospiz und Palliativversorgung unter www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de und beim vdek-Suchportal unter www.hospizlotse.de.

6. Verwandte Links

Ratgeber Palliativversorgung

Ambulante Kinderhospizdienste

Stationäre Hospize

Sterbebegleitung

Palliativversorgung

Pflege > Schwerstkranke und Sterbende

 

Rechtsgrundlagen: § 39 a Abs. 2 SGB V

Letzte Bearbeitung: 06.09.2023

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