Ambulante Kinderhospize
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1. Das Wichtigste in Kürze
Ambulante Kinderhospize bieten Kindern und Jugendlichen, die an einer unheilbaren Erkrankung in einem weit fortgeschrittenen Stadium leiden, sowie deren Eltern und Geschwistern Begleitung in der Krankheits-, Sterbe- und Trauerphase an. Der größte Teil der ambulanten Kinderhospize wird über Spenden finanziert. Für Eltern ist die Inanspruchnahme meist kostenfrei.
2. Grundsätze und Ziele
In der Arbeit von ambulanten Kinderhospizen gilt der Grundsatz "ambulant vor stationär". Die ambulanten Kinderhospize bieten Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern und Geschwistern Begleitung in der Krankheits-, Sterbe- und Trauerphase an.
Die vorrangigen Ziele der ambulanten Kinderhospize sind:
- Begleitung der kranken Kinder und ihrer Familien ab Diagnosestellung bis zum Tod und in der Trauer.
- Förderung der Kooperation und Vernetzung mit externen Stellen, z.B. ambulanten Kinderkrankenpflegediensten.
- Öffentlichkeitsarbeit, vorrangig um die Gesellschaft und die Politik für das Thema zu sensibilisieren.
3. Mitarbeiter
Ein ambulantes Kinderhospiz leitet meist eine hauptamtliche Fachkraft, unterstützt durch ehrenamtliche Helfer.
Aufgaben der hauptamtlichen Fachkraft
- Anlaufstelle für betroffene Familien
- Begleitung der Ehrenamtlichen.
- Koordinierung der Einsätze der Ehrenamtlichen.
- Ausbildung und Fortbildung der ehrenamtlichen Helfer.
- Beantragung der Kostenzuschüsse bei den Trägern.
- Vernetzungsarbeit (Kinderkliniken, Kinderärzte, Schulen, Förderstellen).
- Öffentlichkeitsarbeit.
- Führen der Statistik.
Aufgaben der ehrenamtlichen Helfer
- Beratung und Begleitung der Familien.
- Regelmäßige Besuche bei kranken Kindern und den Familien, um für die Familie da zu sein und zuhören.
- Vermittlung von Fachdiensten, z.B. ambulanten Kinderkrankenpflegediensten.
- Beaufsichtigung der kranken Kinder oder Geschwister.
- Begleitung und Unterstützung im Abschieds- und Trauerprozess.
4. Finanzierung der Hospize
Der größte Teil der ambulanten Kinderhospize wird über Spenden finanziert. Eine Finanzierung der hauptamtlichen Fachkraft ist durch die Krankenkasse möglich (§ 39 a Abs. 2 SGB V).
5. Kosten für die Eltern
Für die Eltern ist die Inanspruchnahme eines ambulanten Kinderhospizes meist kostenfrei.
5.1. Kinderpflege-Krankengeld
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt zudem Kinderpflege-Krankengeld für den berufstätigen Elternteil, der seiner Berufstätigkeit aufgrund der Betreuung des Kindes nicht nachgehen kann. Voraussetzungen können unter anderem sein, wenn das Kind
- stationär in einem Kinderhospiz versorgt wird
oder - ambulante Leistungen eines Hospizdienstes erhält
oder - palliativmedizinisch im Krankenhaus behandelt wird.
Zuständig ist die Krankenkasse des Elternteils, der das Kind pflegt. Näheres unter Kinderpflege-Krankengeld.
6. Wer hilft weiter?
Adressen von ambulanten Kinderhospizen finden Sie
- bei Adressen von Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen mit dem Suchwort "Kinderhospiz".
- beim Deutschen Kinderhospizverein unter
www.deutscher-kinderhospizverein.de/. - bei der deutschen Hospiz Stiftung unter
www.hospize.de > Adressen Hospizdienste.
7. Verwandte Links
Weitere Einrichtungen der Sterbebegleitung
Beschäftigung in der finalen Lebensphase
Letzte Aktualisierung am 12.05.2010 Redakteur/in: Sabine Bayer
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