Ambulante Kinderkrankenpflege
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1. Das Wichtigste in Kürze
Ambulante Kinderkrankenpflegedienste pflegen schwer kranke Kinder zu Hause. Ein Krankenhausaufenthalt kann damit verkürzt oder vermieden werden. Die kranken Kinder können in ihrer vertrauten Umgebung bleiben und der Kontakt zu Eltern, Geschwistern und Freunden wird erhalten. Die Kinderkrankenpflege wird vom Arzt verordnet und der Pflegedienst rechnet dann direkt mit der Krankenkasse ab.
2. Zielgruppen
Die ambulante Kinderkrankenpflege kümmert sich um:
- Frühgeborene
- Akut kranke Kinder
- Chronisch kranke Kinder
- Behinderte Kinder
- Schwerst-und unheilbar kranke Kinder
3. Aufgaben
Pflegefachkräfte betreuen und pflegen kranke Kinder im häuslichen Umfeld. Sie entlasten dadurch die Eltern und diese können den Alltag leichter bewältigen. Zu den zentralen Aufgaben gehören die Beratung, Begleitung und Informationsweitergabe sowie die Hilfe bei der Beantragung der Leistungen.
Kinderkrankenpflegedienste arbeiten im Optimalfall eng mit Kinderärzten, Kinderkliniken und sozialen Diensten zusammen, um eine ganzheitliche und reibungslose Versorgung des Kindes zu gewährleisten.
Die Aufgaben eines Kinderkrankenpflegedienstes sind sehr vielfältig und umfassen z.B.:
- Behandlungspflege und Grundpflege
- Stomaversorgung
- Wundversorgung
- Infusionstherapie
- Sondenversorgung
- Verabreichen von Medikamenten und Injektionen
- Pflegeberatung
- Ergänzende Pflegeleistungen
- Verhinderungspflege
- Schul- und Kindergarten-Begleitung
- Nachbetreuung frühgeborener und intensivpflichtiger Kinder
- Unterstützung der Angehörigen im Umgang mit dem kranken Kind
- Anleitung der Eltern
- Intensiv- und Palliativpflege
- Begleitung von sterbenden Kindern
Die meisten Kinderkrankenpflegedienste bieten eine 24-Stunden-Rufbereitschaft an und leisten ihre Dienste Tag und Nacht.
4. Verordnung und Kostenträger
Für die Inanspruchnahme eines Kinderkrankenpflegedienstes ist eine Verordnung eines Kinderarztes oder einer Klinik für Häusliche Krankenpflege notwendig. Für die Finanzierung der häuslichen Pflege des Kindes kommen zunächst die Krankenkassen in Betracht. Die Leistungen der Krankenkasse errechnen sich bei jedem Kind individuell. Der Abrechnung der Kinderkrankenpflege werden Stundensätze zugrunde gelegt. Der häusliche Kinderkrankenpflegedienst klärt im Vorfeld mit der Krankenkasse ab, wie hoch der Satz ist und rechnet die Leistungen auch direkt mit der Krankenkasse ab.
Wenn das Kind als pflegebedürftig eingestuft ist, zahlt die Pflegekasse Leistungen der Grundpflege entsprechend der Pflegestufe des Kindes. Zudem können jährlich bis zu 1.510,- € für Ersatzpflege (auch Verhinderungspflege genannt) beantragt werden, unabhängig von der Pflegestufe.
Eine eventuelle Finanzierung über das Sozial- oder das Jugendamt ist in Einzelfällen und bei Bedürftigkeit möglich.
5. Mitarbeiter
Das Team einer ambulanten Kinderkrankenpflege besteht meist aus erfahrenen Kinderkrankenschwestern und -pflegern, die oft Zusatzqualifikationen haben.
6. Wer hilft weiter?
Adressen von ambulanten Kinderkrankenpflegediensten finden Sie bei Adressen von Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen mit dem Suchwort "Kinderkrankenpflege".
7. Verwandte Links
Beschäftigung in der finalen Lebensphase
Letzte Aktualisierung am 13.09.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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