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Arbeitslosenversicherung

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung bietet vor allem Lohnersatz während der Arbeitslosigkeit und Leistungen zur beruflichen Rehabilitation. Sie unterstützt zudem die Aufnahme von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen. Für die meisten Arbeiter und Angestellten ist sie eine Pflichtversicherung (Ausnahme Beamte), seit 2006 gibt es auch eine Versicherungsmöglichkeit auf Antrag, z.B. für pflegende Angehörige. Der Beitrag für Arbeitnehmer beträgt 1,5 % vom Gehalt.

 

2. Pflichtversicherungzum Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlage ist das SGB III. Pflichtversichert sind vor allem Personen, die gegen Arbeitsentgelt mehr als geringfügig (Minijobs Geringfügige Beschäftigung) oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind.

Davon ausgenommen sind z.B. Beamte, Soldaten oder Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben.

 

3. Versicherung auf Antragzum Inhaltsverzeichnis

Seit 1.2.2006 können sich Personen auf Antrag versichern, die eine der folgenden Beschäftigungsarten ausüben:

 

3.1. Voraussetzungen

Innerhalb der letzten 24 Monate vor dieser Beschäftigung (z.B. Pflege eines Angehörigen) hat ein Versicherungspflichtverhältnis von mindestens 12 Monaten bestanden

oder

es wurden Entgeltersatzleistungen (nach dem SGB III) von der Agentur für Arbeit bezogen, z.B. Arbeitslosengeld oder Übergangsgeld

 

3.2. Antrag

Der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung ist grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme dieser Beschäftigung bei der örtlichen Agentur für Arbeit zu stellen.

Bei Pflichtversicherung ist kein Antrag nötig.

 

4. Beitragzum Inhaltsverzeichnis

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt 3,0 % des Arbeitsentgelts, allerdings nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt 2012 bei 67.200,-/57.600,- € (West/Ost) jährlich, 5.600,-/4.800,- € (West/Ost) monatlich. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen diesen Beitrag je zur Hälfte.

 

Der Beitrag im Jahr 2012 für freiwillig Versicherte (Menschen mit einem Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag) ist folgendermaßen festgelegt:

  • für Pflegepersonen: 7,86/6,72 € (West/Ost) (entspricht 3,0 % von 10 % der monatlichen Bezugsgröße)
  • für Selbstständige: 78,75/67,20 € (West/Ost) (entspricht 3,0 % von 100 % der monatlichen Bezugsgröße)
  • für außerhalb der EU-Beschäftigte: 78,75 € einheitlich (entspricht 3,0 % von 100 % der monatlichen Bezugsgröße)

Freiwillig Versicherte tragen den Beitrag allein.

 

5. Die wichtigsten Leistungen der Arbeitslosenversicherungzum Inhaltsverzeichnis

Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit

Ausbildungsgeld

Teilhabe am Arbeitsleben

Teilnahmekosten

Gründungszuschuss

Übergangsgeld

 

6. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Zuständig für die Arbeitslosenversicherung ist die Agentur für Arbeit.

 

Gesetzesquelle(n) 

(SGB III)

 

Letzte Aktualisierung am 31.12.2011   Redakteur/in: Sabine Bayer

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