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Arbeitstherapie und Belastungserprobung

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Arbeitstherapie und Belastungserprobung sollen bei Krankheit oder Behinderung die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben unterstützen und gehören zu den Leistungen der Medizinischen Rehabilitation. Die Arbeitstherapie ist auf die Arbeitsaufnahme im alten Beruf gerichtet, die Belastungerprobung klärt die Belastbarkeit für die Berufstätigkeit im alten oder in einem neuen Beruf. Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen können die Kosten übernehmen.

 

2. Arbeitstherapiezum Inhaltsverzeichnis

Als Arbeitstherapie gelten die Ausbildung und Klärung von

  • Handfertigkeiten,
  • handwerklich-technischen Fähigkeiten
    und/oder
  • geistig-psychischen Befähigungen (z.B. Interesse, Ausdauer, Pünktlichkeit, Auftreten im Arbeitsmilieu, Kontaktfähigkeit, Kooperationsbereitschaft)

zur Vorbereitung auf die Arbeitsaufnahme im alten Beruf.

 

3. Belastungserprobungzum Inhaltsverzeichnis

Als Belastungserprobung gelten

  • die Feststellung der körperlichen und geistig-seelischen Leistungsbreite durch praktische Überprüfung oder Tests.
  • die Ermittlung der Eignung eines Behinderten für die allgemeine soziale oder berufliche Wiedereingliederung in den erlernten oder einen neuen angemessenen Beruf.

 

4. Voraussetzungen und Kostenübernahmezum Inhaltsverzeichnis

Die Rentenversicherungsträger, die Berufsgenossenschaften oder die Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten, wenn

  • die Maßnahmen ärztlich verordnet sind
    und
  • noch nicht abschließend beurteilt werden kann, welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den Versicherten notwendig werden können.

 

In Einzelfällen tritt die Krankenhilfe des Sozialhilfeträgers für die Kosten ein.

 

5. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Individuelle Auskünfte erteilt der jeweils zuständige Rehabilitationsträger: Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen oder das Sozialamt.

 

6. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Behinderung

Medizinische Rehabilitation

Teilhabe am Arbeitsleben

Berufsfindung und Arbeitserprobung

 

Gesetzesquelle(n) 

(§ 26 SGB IX - § 42 SGB V - § 15 SGB VI - § 27 SGB VII)

 

Letzte Aktualisierung am 13.05.2009   Redakteur/in: Sandra Kolb

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