Arbeitstherapie und Belastungserprobung
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1. Das Wichtigste in Kürze
Arbeitstherapie und Belastungserprobung sollen bei Krankheit oder Behinderung die Wiedereingliederung in das Arbeitsleben unterstützen und gehören zu den Leistungen der Medizinischen Rehabilitation. Ziel der Arbeitstherapie ist die Förderung bereits vorhandener beruflicher Fähigkeiten. Die Belastungserprobung soll die körperliche, geistige und psychische Belastbarkeit des Berufstätigen allgemein abklären. Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften oder Krankenkassen können die Kosten übernehmen.
2. Arbeitstherapie
Als Arbeitstherapie gelten die Ausbildung und Förderung von
- Handfertigkeiten,
- handwerklich-technischen Fähigkeiten
und/oder - geistig-psychischen Befähigungen (z.B. Interesse, Ausdauer, Pünktlichkeit, Auftreten im Arbeitsmilieu, Kontaktfähigkeit, Kooperationsbereitschaft)
durch Einübung konkreter Arbeitsschritte aus dem Berufsleben.
3. Belastungserprobung
Als Belastungserprobung gelten
- die Feststellung der körperlichen und geistig-seelischen Leistungsbreite durch praktische Überprüfung oder Tests.
- die Ermittlung der Eignung eines Behinderten für die allgemeine soziale oder berufliche Wiedereingliederung in den erlernten oder einen neuen angemessenen Beruf.
4. Voraussetzungen und Kostenübernahme
Die Rentenversicherungsträger, die Berufsgenossenschaften oder die Krankenkassen übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten, wenn
- die Maßnahmen ärztlich verordnet sind
und - noch nicht abschließend beurteilt werden kann, welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben für den Versicherten notwendig werden können.
In Einzelfällen tritt die Krankenhilfe des Sozialhilfeträgers für die Kosten ein.
5. Wer hilft weiter?
Individuelle Auskünfte erteilt der jeweils zuständige Rehabilitationsträger: Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaften, Krankenkassen oder das Sozialamt.
6. Verwandte Links
Berufsfindung und Arbeitserprobung
Gesetzesquelle(n)
(§ 26 SGB IX - § 42 SGB V - § 15 SGB VI - § 27 SGB VII)
Letzte Aktualisierung am 13.05.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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