Asthma > Beruf und Arbeit

1. Das Wichtigste in Kürze

Bei Asthma sollte man keine Tätigkeit ausüben, die die Atemwege zusätzlich reizt. Ungeeignet sind Berufe mit hoher Belastung durch Staub, Dampf oder Lösungsmittel sowie thermischer Belastung. Bei schwerer Erkrankung gibt es besondere Hilfen, um die Berufstätigkeit zu fördern oder zu erhalten.

2. Grundsätzliches

Der Beruf und eine Atemwegserkrankung stehen häufig in enger Wechselwirkung. Bei bereits bestehender Atemwegserkrankung sollte man keinen Beruf wählen, der den Krankheitsverlauf negativ beeinflusst. Jugendlichen Asthmatikern kann beispielsweise eine Berufsberatung bei der Agentur für Arbeit oder ein Praktikum im Wunschberuf helfen. Wenn die Lungenfunktion bereits eingeschränkt ist, sollten keine Berufe mit schwerer körperlicher Arbeit erlernt werden.

3. Geeignete Berufe

Geeignet sind Berufe mit geringer körperlicher und inhalativer Belastung:

  • Bürotätigkeiten (z.B. Sachbearbeiter)
  • Pädagogischer Bereich (z.B. Lehrer)
  • Technische Berufe
  • Künstlerische Planungsberufe
  • Sozialer Bereich (z.B. beratende Berufe)
  • Medizinischer Bereich (z.B. Psychotherapeut)
  • Handwerkliche Berufe mit emissionsarmen Arbeitsplätzen (z.B. Optiker, Feinmechaniker)

Dabei sind immer die individuellen Anfallsauslöser mit zu betrachten. Eine kontinuierliche, vom Berufstätigen dosierbare körperliche Tätigkeit kann sogar empfehlenswert sein. An allen Arbeitsstätten ist dagegen auf versteckte Belastungen zu achten, z.B. bei Bürotätigkeiten Staub aus Archiven, Ablagen oder Kopierern.

4. Ungeeignete Berufe

Ungeeignet sind Berufsfelder mit hoher inhalativer Belastung durch Stäube, Dämpfe oder Lösungsmittel sowie thermischer Belastung.

  • Konditorei, Bäckerei (Mehlstaub)
  • Landwirtschaft (Tierhaare)
  • Gärtnerei (Pollen)
  • Imkerei (Insektenstaub)
  • Holzverarbeitung: Schreiner, Zimmerer (Holzstaub)
  • Warmverarbeitung von Kunststoffen (Isozyonate)
  • Schweißerei
  • Malerei, Lackiererei
  • Fliesenleger
  • Pharmazeutische Industrie (Arzneimittelstaub)
  • Waschmittelindustrie (Enzyme)
  • Friseur

 

Ungeeignet sind zudem Berufsfelder mit überwiegend körperlich schwerer Arbeit und regelmäßigen Spitzenbelastungen:

  • Schwerindustrie
  • Spedition, Logistik
  • Bau: Maurer, Pflasterer, Straßenbauer, Gleisbauer, Montage

5. Berufskrankheit Asthma

Auch der ausgeübte Beruf kann der Auslöser einer Allergie und damit von Asthma sein. Informationen zu den Formen und Auslösern von Asthma finden Sie unter Asthma > Allgemeines.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Asthma als Berufskrankheit anerkannt werden. Sie sind in der Berufskrankheitenverordnung enthalten:

  • Nr. 4301: Durch allergisierende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, für die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.
  • Nr. 4302: Durch chemisch-irritativ oder toxisch wirkende Stoffe verursachte obstruktive Atemwegserkrankungen, die zur Unterlassung aller Tätigkeiten gezwungen haben, die für die Entstehung, die Verschlimmerung oder das Wiederaufleben der Krankheit ursächlich waren oder sein können.

Der behandelnde Arzt oder Betriebsarzt meldet den begründeten Verdacht dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Dort wird nach Begutachtung entschieden, ob eine Veränderung am Arbeitsplatz das Problem lösen kann, eine Umschulung begonnen werden muss oder eine Berentung in Frage kommt.

6. Schutz von Asthmatikern am Arbeitsplatz

Zunehmend ins Bewusstsein rückt der Schutz und die Unterstützung von Asthmatikern an ihrem Arbeitsplatz. Viele Arbeitnehmer sind durch ihr Asthma eingeschränkt leistungsfähig. Stress, Stäube, trockene Luft oder Schimmel kann Asthmasymptome begünstigen. Folgende Arbeitsbereiche sind besonders zu beachten:

  • Klimaanlagen: trockene Luft, Aufwirbelung von Stäuben und Schadstoffen
  • Teppiche und Vorhänge: Staub
  • Bürogeräte, z.B. Drucker, Kopierer, Aktenvernichter: Tonerstaub, Ozon, Papierstaub
  • Verkleidungen, Material-/Vorratslager, Archiv/Ablage: Staub, Schimmel
  • Büropflanzen: Staub auf den Blättern, Schimmel in der Erde

 

Wichtige Vorbeugungsmaßnahmen für Asthma-Betroffene sind:

  • Keine Klimaanlage
  • Regelmäßig lüften, aber nicht zu Pollenflugzeiten
  • Luftwäscher zur Erhöhung der Luftfeuchtigkeit und zur Reinigung der Luft
  • Alle Oberflächen, z.B. Schreibtisch, Computer, Tastatur, täglich feucht abwischen
  • Drucker, Kopierer und andere Geräte in einem separaten Raum aufstellen

7. Besondere Hilfen im Beruf

Wenn Asthma so ausgeprägt ist, dass es die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Einen Überblick mit konkreten Links finden Sie unter Behinderung > Berufsleben.

8. Verwandte Links

Allergien > Arbeit und Beruf

Pollenallergien

Berufskrankheit

Arbeitsunfähigkeit

Entgeltfortzahlung

Krankengeld

Stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben

Asthma

Asthma > Behinderung

Letzte Bearbeitung: 13.08.2019

{}Asthma > Beruf und Arbeit{/}{}Asthma{/}