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Autofahren bei Schmerzmitteleinnahme

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Das Autofahren bei Schmerzmitteleinnahme ist laut Straßenverkehrsordnung erlaubt, wenn die Medikamente zur Behandlung einer Krankheit notwendig und - ganz wichtig - vom Arzt verordnet sind. Darüber hinaus muss der behandelnde Arzt die Fahrtauglichkeit des Patienten beurteilen und dem Patienten Informationen geben.

 

2. Hinweispflicht des Arzteszum Inhaltsverzeichnis

Bei Führerscheininhabern, die auf Schmerzmittel angewiesen sind, ist der behandelnde Arzt verpflichtet, den Patienten auf mögliche Einschränkungen und Gefahren hinzuweisen. Der Arzt sollte den Patienten schriftlich bestätigen lassen, dass er auf die Gefahr hingewiesen wurde, andernfalls könnten Ärzte für die Kosten möglicher Unfälle haftbar gemacht werden. Weiterhin soll der Arzt seine Zustimmung zum Autufahren dokumentieren. Vorraussetzungen für die Zustimmung sind ein guter Allgemeinzustand des Patienten, die Zuverlässigkeit in der Einnahme sowie ein stabiler Therapieverlauf.

 

Der Patient sollte darauf hingewiesen werden, dass ein plötzliches Absetzen der Schmerzmedikamente oder der grundsätzliche Verzicht auf Schmerzmittel trotz starker Schmerzen keineswegs fahrtauglich machen.

 

3. Dauerbehandlung mit Arzneimittelnzum Inhaltsverzeichnis

Bei nachgewiesener Intoxikation und anderen Wirkungen von Arzneimitteln, die die Leistungsfähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs beeinträchtigen, ist bis zu deren völligem Abklingen die Voraussetzung zum Führen von Kraftfahrzeugen aller Art nicht gegeben.

Verschiedene Studien zur Fahrtauglichkeit bei Opioideinnahme ergaben, dass bei stabiler Dosierung im Allgemeinen keine wesentlichen Einschränkungen bezüglich Belastbarkeit, Konzentration, Orientierung, Aufmerksamkeit oder Reaktionsfähigkeit des Anwenders zu beobachten sind.

 

Trotzdem muss auch bei Schmerzpflastern genau wie bei allen anderen Opioiden Folgendes ernst genommen werden:

  • Fahrtüchtige Patienten sollten einen Opioid-Ausweis mit sich führen. Er ist erhältlich bei der Deutschen Schmerzliga, Telefon 0700 375 375 375 oder bei der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie e.V., Telefon 06171 286060. Im Opioid-Ausweis vermerkt der Arzt, dass der Betroffene auf diese Medikamente angewiesen ist.
  • Während der Einstellungsphase - z.B. von Morphium - wird das Führen eines Fahrzeugs wahrscheinlich nicht möglich sein, da in den ersten 14 Tagen sowie nach jeder Dosiserhöhung aufmerksamkeitseinschränkende Nebenwirkungen häufig sind. Bei gut eingestellten Patienten, die nicht mehr unter Sehstörungen, Müdigkeit, Übelkeit, Erbrechen oder Schwindel leiden, steht dem Autofahren nichts entgegen.
  • Auch wenn der Arzt die grundsätzliche Erlaubnis zum Autofahren gibt, sollte der Patient vor jeder Fahrt seine Fahrtauglichkeit selbst kritisch einschätzen. Bei Bedenken bezüglich der Fahrtauglichkeit sollte der Patient besser ein Taxi oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen.

 

4. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Betäubungsmittel

Opioid-Ausweis

Reisen bei Schmerzmitteleinnahme

Führerschein bei körperlicher Behinderung/Krankheit

Chronische Schmerzen

Migräne

 

Gesetzesquelle(n) 

(§ 24 a Abs. 2 StVG)

 

Letzte Aktualisierung am 03.03.2010   Redakteur/in: Sabine Bayer

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