Springe direkt zu: Inhalt, Suche.

betaCare
Krankheiten, Soziales & RechtAdressen

EmpfehlenDrucken

Begleitung im Sterbeprozess

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in der Begleitung sterbender Menschen ist das Eingehen auf ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche. Um das zu erreichen, sollte eine Sterbebegleitung im Vorfeld genau besprochen werden - auch unter Einbeziehung der Angehörigen. Oberstes Gebot ist dabei, dass der Patient in Würde sterben darf.

 

2. Sterbeprozesszum Inhaltsverzeichnis

Der Sterbeprozess bei unheilbaren Krankheiten ist von erfahrenen Pflegekräften oder vom behandelnden Arzt häufig anhand von Symptomen erkennbar, z.B.:

  • fortschreitende Schwäche
  • zunehmende Unruhe und Agitiertheit
  • Ängste
  • Schmerzen
  • tiefes Schlafbedürfnis bis hin zur Bewusstlosigkeit
  • Veränderung der Atmung
  • kein Hustenreflex
  • Übergang in Rasselatmung
  • Versagen der Nierenfunktion
  • zuletzt Atem- und Kreislaufstillstand (klinischer Tod)

 

Ein plötzlicher Tod ist bei Schwerkranken eher selten. Meist sind die letzten 1 bis 2 Tage und vor allem die letzten Stunden an deutlichen Veränderungen zu erkennen.

 

3. Offene Kommunikationzum Inhaltsverzeichnis

Die Begleitung in der Sterbephase sollte im Vorfeld konkret abgesprochen werden. Wenn es möglich ist, sollten Wünsche und Rituale für diese Phase festgelegt werden. Dabei ist wichtig, dass alle Wünsche und Vorstellungen bis zuletzt jederzeit wieder verändert und der Situation angepasst werden können.

 

Die Voraussetzung dafür ist, dass das gesamte betreuende Team offen miteinander und mit dem Thema Sterben umgeht. Angehörige müssen behutsam eingeführt werden, da die letzten begleitenden Stunden für sie von großer Bedeutung für ihren späteren Weg der Trauer sein können.

 

Umgekehrt können sich Angehörige in Einrichtungen der Sterbebegleitung im Vorfeld beraten lassen. Diese bieten Sterbebegleitung zu Hause oder stationär an und begleiten die Angehörigen auch über den Tod hinaus.

 

Mit Zimmernachbarn sollte im Vorfeld schon geklärt werden, ob sie in der letzten Zeit mit anwesend bleiben wollen. Sie sollten dann unbedingt je nach Möglichkeit und Wunsch mit einbezogen werden oder rechtzeitig das Zimmer verlassen können.

 

Patienten können ihre Wünsche für die Sterbephase in einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung schriftlich festlegen.

 

4. Gestaltung der letzten Lebensphasezum Inhaltsverzeichnis

Ziel ist in jedem Fall, dem Patienten die letzte Lebensphase nach seinen Vorstellungen zu gestalten:

  • Wenn er nicht den ausdrücklichen Wunsch hatte, allein zu sterben, sollte man ihn nicht mehr allein lassen, auch nicht, wenn er nicht mehr bei Bewusstsein ist. Allerdings kann durch zu viele Anwesende eine große Unruhe entstehen - das sollte vermieden werden.
    Einen Angehörigen als Hauptansprechpartner bestimmen. Er kann alle wichtigen Informationen nach außen geben und z.B. die Zahl und Zeiten der Besucher koordinieren.
  • Falls keine Angehörigen vorhanden oder vor Ort sind, sollten je nach Absprache andere Personen, z.B. Seelsorger, Pflegepersonal oder ehrenamtliche Besuchsdienste, die letzte Begleitung übernehmen.
  • Wünscht der Sterbende für die letzten Stunden bestimmte Rituale, religiöse oder seelsorgerische Begleitung, sollte das beachtet werden.
  • Durch Körperkontakt und Gespräch beruhigend mit dem Sterbenden umgehen, ihm zeigen, dass er nicht allein ist.
  • Der Patient soll in Würde und unter Einhaltung der gewünschten medizinischen Hilfestellung (Patientenverfügung) sterben dürfen.
    Die Patientenverfügung kann auch eine Art Notfallplan enthalten, in dem die letzten zu erwartenden Probleme/Symptome und deren Konsequenzen geregelt werden. Dies erleichtert allen Beteiligten die Situation und nimmt ihnen die Angst vor schwierigen Entscheidungen wie etwa: Soll der Sterbende noch in ein Krankenhaus eingeliefert werden, soll er noch beatmet werden, möchte er künstlich ernährt werden, soll er "nur" noch die bestmögliche Schmerzmedikation bekommen.
  • Ebenso zu beachten: Welche Wünsche hat er für seine Umgebung geäußert (Musik, Beleuchtung etc.).

 

5. Pflegerische Aspektezum Inhaltsverzeichnis

Die pflegerischen Schwerpunkte (Palliativpflege) verändern sich:

  • Die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr tritt in den Hintergrund, sie ist gegebenenfalls durch gute Mundpflege zu ersetzen.
  • Für bequeme und entspannte Lagerung sorgen.
  • Hautpflege und Waschung individuell nach Wunsch gestalten, Nassliegen und häufiges Wechseln von Inkontinenzartikeln gegebenenfalls durch Katheter vermeiden, Darmentleerung nur bei Beschwerden, z.B. Verstopfung, vornehmen.
  • Schmerzen durch bestmögliche Medikation vermeiden: Umstellen von oral auf andere Formen der Verabreichung bei Schluckstörungen.

 

6. Unterstützung der Angehörigenzum Inhaltsverzeichnis

Angehörige sollten bei der Sterbebegleitung optimal unterstützt werden, durch Mitarbeiter des Pflege- oder des Palliative-Care-Teams.

  • Ihre letzten Hilfestellungen sind ganz wichtig für den Sterbenden und für die Angehörigen selbst.
  • Auf Wunsch sollte eine Rückzugsmöglichkeit für Angehörige bestehen, manche Einrichtungen bieten eine Art "Gästezimmer". Angehörige sollten auch ermutigt werden, sich zeitweise zurückzuziehen, da sie Entlastung brauchen. Die professionellen Begleiter/Pflegekräfte sollten vorübergehende Sitzwachen anbieten.
  • Angehörige dürfen auf Wunsch voll in die Pflege mit einbezogen werden. Siehe auch Palliativpflege durch Angehörige.
  • Bei Patienten, die zu Hause gepflegt werden, sollte der Hausarzt eine kurze Mitteilung über Diagnose, Prognose und letzte Therapie hinterlegen, falls noch ein weiterer Arzt zuletzt hinzugezogen werden muss.

 

7. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Sterbebegleitung

Todeszeichen

Organisatorisches nach dem Tod

Rituale und pflegerische Maßnahmen nach dem Tod

Aufbahrung

Bestattungsformen

Bestattungskosten Sozialhilfe

Trauer > Überblick

 

 

Letzte Aktualisierung am 03.05.2010   Redakteur/in: Sabine Bayer

Bewerten Sie die obigen Informationen (Schulnoten-System) 

1 6