Berufshelfer

1. Das Wichtigste in Kürze

Berufshelfer der Unfallversicherungsträger sind für die Planung, Koordinierung und Begleitung der Rehabilitation und aller Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft zuständig, die nach einem Unfallversicherungsfall notwendig sind.

2. Aufgaben

Berufshelfer, auch Reha-Manager genannt, begleiten Versicherte nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder einer Berufskrankheit bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. Sie veranlassen und koordinieren insbesondere Leistungen der Rehabilitation, z.B. Berufliche Reha-Leistungen, Leistungen zur sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen zur Reha wie Reha-Sport und Funktionstraining, Kraftfahrzeughilfe, Wohnungshilfe, Haushaltshilfe oder Reisekosten. Berufshelfer leisten keine therapeutische Arbeit.

Berufshelfer besprechen mit dem Verletzten die dringendsten Probleme, beraten über Berufshilfen und prüfen gemeinsam mit dem behandelnden Arzt, ob der Verletzte nach Beendigung der Heilbehandlung seine bisherige Tätigkeit wieder aufnehmen kann oder welche Reha-Maßnahmen für die Rückkehr notwendig sind. Sie nehmen außerdem Kontakt zum Arbeitgeber auf, um auch mit diesem zu besprechen, inwieweit der ehemalige Arbeitsplatz wieder eingenommen werden kann.

In einem Reha-Plan werden Vereinbarungen über den Ablauf der Rehabilitation und der geplanten Maßnahmen festgelegt, fortlaufend überprüft und dem Heilverlauf angepasst.

3. Kinder und Jugendliche

Bei Kindern und Jugendlichen umfassen Beratung und Hilfe auch Maßnahmen und Leistungen, die auf einen künftigen Beruf/Schulbesuch vorbereiten oder eine den Möglichkeiten des Verletzten entsprechende allgemeine Schulbildung ermöglichen, z.B. Kostenberatung und -übernahme bei Sondereinrichtungen und Nachhilfeunterricht.

4. Besuchsdienst der Berufshelfer

Der Kontakt zum Berufshelfer wird durch den Besuchsdienst hergestellt. Einrichtungen (z.B. Unfallkrankenhäuser, Stationen für Unfallverletzte und Krankenhäuser, die für Unfallverletzte zugelassen sind) mit mehr als 100 Schwerverletzten werden regelmäßig einmal in der Woche besucht (sog. Regelbesuch). Einrichtungen mit weniger als 100 Schwerverletzten werden bei besonderem Anlass besucht (sog. Anlassbesuch).

5. Praxistipp

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) bietet für ihre Versicherten neben den Berufshelfern in allen BG-Kliniken zusätzlich Reha-Koordinatoren als zentrale Ansprechpartner vor Ort an, Näheres unter www.bgbau.de > Themen > Versicherungsschutz > Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation > Reha-Koordination.

6. Wer hilft weiter?

Auskünfte erteilen die Unfallversicherungsträger.

7. Verwandte Links

Unfallversicherung

Arbeitsunfall

Berufskrankheit

 

Gesetzesquellen: §§ 35, 39 ff. SGB VII

Letzte Bearbeitung: 03.08.2022

{}Berufshelfer{/}{}{/}