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Berufstätige Mutter begleitet Sohn ins Krankenhaus und berufstätiger Vater möchte Tochter zu Hause betreuen

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Ein 5-jähriger Junge muss demnächst für einige Tage zur Entfernung der Rachenmandeln ins Krankenhaus. Seine halbtags berufstätige Mutter begleitet ihn.
Die Familie hat außerdem noch eine 7-jährige Tochter. Diese wäre dann nach der Schule allein zu Hause, solange die Mutter mit dem Sohn im Krankenhaus ist. Da auch keine Nachbarn oder Verwandten sich um das Mädchen kümmern können, möchte der ebenfalls berufstätige Vater in diesem Zeitraum zu Hause bleiben und seine Tochter versorgen.
Hat der Vater denn ebenfalls Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld oder muss er Urlaub nehmen?

 

Antwortzum Inhaltsverzeichnis

Die Mutter erhält als Begleitperson von ihrer Krankenkasse Kinderpflege-Krankengeld. Dies wird nur für denjenigen Elternteil bezahlt, der das erkrankte Kind betreuen muss.
Der Vater hat somit keinen Anspruch auf Kinderpflege-Krankengeld. Er hat aufgrund tariflicher oder arbeitsvertraglicher Bestimmungen auch keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit. Allerdings kann er bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen.
Dazu muss er sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und ihr mitteilen, dass er selbst gerne seine Tochter versorgen möchte und keine andere Person benötigt. Welche Leistungen er erhält, ist in der Satzung seiner Krankenkasse festgelegt.
Der Vater muss dann unbezahlten Urlaub nehmen und kann von der Krankenkasse den Verdienstausfall (in der Regel nicht in voller Höhe) erstattet bekommen (Satzung der Krankenkasse). Der Verdienstausfall muss vom Arbeitgeber bestätigt werden.

 

Letzte Aktualisierung am 15.04.2009   Redakteur/in: Barbara Gresham

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