Bestattungsformen
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1. Das Wichtigste in Kürze
In Deutschland sind zwei Arten der Bestattung zugelassen: die Erdbestattung und die Verbrennung mit anschließender Urnenbeisetzung in die Erde oder auf See. Die private Aufbewahrung von Urnen ist verboten.
2. Gesetzliche Vorgaben
In Deutschland besteht Friedhofs- und Bestattungszwang. Der Bestattungszwang ist in den Bestattungsgesetzen der einzelnen Bundesländer geregelt. Der Transport eines Leichnams darf nur in speziell zugelassenen Fahrzeugen erfolgen.
3. Wunsch des Verstorbenen
Die klassischen Arten der Bestattung, die Erdbestattung und die Verbrennung mit anschließender Urnenbeisetzung auf dem Friedhof, sind in Deutschland vorrangig und von über 60 % der Bundesbürger die gewünschte Beisetzung. Die Form der Bestattung soll dem Wunsch des Verstorbenen entsprechen. Voraussetzung für alle Bestattungen ist, dass diese dem Gesetz nicht widersprechen.
4. Erdbestattung
Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg auf dem Friedhof beerdigt. Der Friedhofszwang schreibt vor, dass kein Mensch außerhalb eines Friedhofs bestattet werden darf. Die Erdbestattung muss innerhalb weniger Tage stattfinden.
Bei einer Erdbestattung unterscheidet man zwischen Reihengrab und Wahlgrab.
4.1. Reihengrab
- Meist Einzelgräber.
- Auf die Lage des Grabes auf dem Friedhof hat man keinen Einfluss.
- Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden.
4.2. Wahlgrab
- Lage und Größe des Grabes kann selbst bestimmt werden.
- Zahl der Grabstellen kann selbst bestimmt werden.
- Nutzungsrecht kann verlängert werden.
5. Feuerbestattung
Synonym für die Feuerbestattung werden Verbrennung, Einäscherung und Kremation verwendet. Die Verbrennung des Leichnams erfolgt in einem Sarg, dies ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Nach der Verbrennung wird die Asche in eine Urne gefüllt und dann an den Bestatter oder die Friedhofsverwaltung weitergeleitet. Die Mitnahme, Aufbewahrung und Beisetzung einer Urne im privaten Raum ist in Deutschland nicht erlaubt.
5.1. Bestattungsformen der Urnen
- Erdbestattung im Reihengrab, Urnengrab oder Wahlgrab
- Bestattung in Urnenwänden oder Urnenhallen
- Anonyme Bestattung in einem Gemeinschaftsgrab
Eine Art der Bestattung ist die Beisetzung in anonymen Gräberfeldern auf dem Friedhof. Trauerfeiern sind in diesem Bereich meist nicht erlaubt. Bei der anonymen Bestattung sind keine Angehörigen anwesend. Es wird jedoch unterschiedlich gehandhabt, ob die Angehörigen erfahren, auf welchem Friedhofstück die anonyme Bestattung durchgeführt wurde und ob die Verstorbenen namentlich erwähnt werden. - Seebestattung
Ist es der Wunsch des Verstorbenen, auf See bestattet zu werden, so muss er das zu Lebzeiten handschriftlich unter Angabe von Ort, Datum, Unterschrift und einer Begründung formuliert haben. Gültigkeit erhält das Dokument, wenn es mit den Worten "Dies ist mein letzter Wille" schließt.
Die Bestattungsgesetze sind in den einzelnen Bundesländern verschieden. Mit dem Bestatter vor Ort können die Angehörigen klären, welche Formalitäten für eine Seebestattung erfüllt sein müssen. Eine Trauerfeier mit Redner kann auf dem Schiff stattfinden und die Angehörigen können an der Bestattung teilnehmen. Die wasserlösliche Urne wird außerhalb der Fischfanggründe von einem Schiff aus vom Kapitän in die Ost- oder Nordsee versenkt. Die genaue Position wird dann auf einer Seekarte festgehalten und den Angehörigen ausgehändigt. - Naturbestattung z.B. Friedwald
Menschen, die individuell und naturnah bestattet werden wollen, bekommen diesen Wunsch im Friedwald erfüllt. Dieser bietet eine stimmungsvolle Ruhestätte außerhalb der normalen Friedhöfe. Der Friedwald ist ein naturbelassenes Stück Wald, in dem die Asche des Verstorbenen an die Wurzeln eines Baumes eingebracht wird. Die Bäume im Friedwald sind gekennzeichnet und somit jederzeit für die Angehörigen auffindbar.
Die Adressen von Friedwäldern in Deutschland und Informationen zu dieser Bestattungsform finden Sie unter
www.friedw.de. - Weltraumbestattung
Ein kleiner Teil der Asche wird mit einer Rakete in den Weltraum befördert. Der andere Teil wird auf herkömmliche Art bestattet. - Luftbestattung
Die Asche des Verstorbenen wird aus einem Flugzeug oder einem Heißluftballon verstreut. Diese Art der Beisetzung ist in Deutschland nicht erlaubt. - Diamantbestattung
Kohlenstoffanteile werden aus der Asche getrennt und zu einem Diamanten gepresst. Der andere Teil wird auf herkömmliche Art bestattet.
6. Wer hilft weiter?
Bestattungsinstitute und Friedhofsverwaltungen.
7. Verwandte Links
Rituale und pflegerische Maßnahmen nach dem Tod
Organisatorisches nach dem Tod
Letzte Aktualisierung am 16.08.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
Bewerten Sie die obigen Informationen (Schulnoten-System)












