Betreuungshelfer
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1. Das Wichtigste in Kürze
Ein Betreuungshelfer ist eine vom Gericht angeordnete Auflage. Der Betreuungshelfer hilft sowohl bei Entwicklungsproblemen als auch bei der Verselbstständigung des Jugendlichen.
2. Umfang
Der Betreuungshelfer ist eine vom Gericht im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens angeordnete Auflage. Der Jugendliche oder Erwachsene hat sich selbst um den Kontakt zu bemühen. Die Auflage beinhaltet neben der Betreuung durch Fachpersonen in der Regel weitere Maßnahmen, z.B. das Ableisten von Arbeitsstunden in sozialen Einrichtungen.
Die Bestellung eines Betreuungshelfers ist eine, in der Regel kostenlose, Form der Erziehungshilfe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
3. Aufgaben
- Hilfe zur Bewältigung von Entwicklungsproblemen
- Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie
4. Praxistipp
Als zusätzliche Unterstützung für junge Volljährige kommt gegebenenfalls auch eine Nachbetreuung in Frage (Hilfe für junge Volljährige).
5. Wer hilft weiter?
Individuelle Auskünfte erteilt das Jugendamt.
6. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(§ 30 SGB VIII)
Letzte Aktualisierung am 05.04.2011 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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