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Betreuungshelfer

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Ein Betreuungshelfer ist eine vom Gericht angeordnete Auflage. Der Betreuungshelfer hilft sowohl bei Entwicklungsproblemen als auch bei der Verselbstständigung des Jugendlichen.

 

2. Umfangzum Inhaltsverzeichnis

Der Betreuungshelfer ist eine vom Gericht im Rahmen eines Jugendstrafverfahrens angeordnete Auflage. Der Jugendliche oder Erwachsene hat sich selbst um den Kontakt zu bemühen. Die Auflage beinhaltet neben der Betreuung durch Fachpersonen in der Regel weitere Maßnahmen, z.B. das Ableisten von Arbeitsstunden in sozialen Einrichtungen.

 

Die Bestellung eines Betreuungshelfers ist eine, in der Regel kostenlose, Form der Erziehungshilfe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.

 

3. Aufgabenzum Inhaltsverzeichnis

  • Hilfe zur Bewältigung von Entwicklungsproblemen
  • Förderung der Verselbstständigung des Kindes oder des Jugendlichen unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie

 

4. Praxistippzum Inhaltsverzeichnis

Als zusätzliche Unterstützung für junge Volljährige kommt gegebenenfalls auch eine Nachbetreuung in Frage (Hilfe für junge Volljährige).

 

5. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Individuelle Auskünfte erteilt das Jugendamt.

 

6. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Erziehungshilfe

Jugendamt

Hilfe für junge Volljährige

Beratung Jugendamt

 

Gesetzesquelle(n) 

(§ 30 SGB VIII)

 

Letzte Aktualisierung am 05.04.2011   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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