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Bevollmächtigter, Beistand

 

1. Bevollmächtigtezum Inhaltsverzeichnis

Der Bevollmächtigte vertritt den sogenannten "Beteiligten" (= Antragsteller oder Antragsgegner) mittels einer Vollmacht bei der jeweiligen Behörde (z.B. Amt, Krankenkassen, Versicherung). Erklärungen des Bevollmächtigten wirken damit für und gegen den Beteiligten. Die Vollmacht kann vom Beteiligten allerdings schriftlich gegenüber der Behörde widerrufen werden.

 

2. Beistandzum Inhaltsverzeichnis

Der Beistand handelt neben dem Beteiligten ohne gesonderte Vollmacht. Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen vor Behörden auch mit einem Beistand erscheinen. Das vom Beistand Vorgetragene gilt allerdings als vom Beteiligten vorgebracht, so weit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

 

3. Praxistippszum Inhaltsverzeichnis

  • Der Betroffene sollte sich vorher sehr gut mit seinem Bevollmächtigten/Beistand absprechen,
    • worum es geht.
    • welche Ziele erreicht werden sollen.
    • worin die Unterstützung bestehen soll.
    • was der Beistand auf keinen Fall machen soll.
    • ob der Beistand mitschreiben soll.
    • welche Art der Beruhigung dem/er Betroffenen hilft.
  • Der Beistand sollte sich in der Regel möglichst im Hintergrund halten und nur zur Beruhigung, als Zeuge, Beobachter und Mitschreiber dienen.
  • Zeit für eine ausführliche Nachbesprechung mit dem Bevollmächtigten/Beistand einplanen.

 

4. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Vorsorgevollmacht

Betreuung

Widerspruch

 

Gesetzesquelle(n) 

(§ 13 SGB X)

 

Letzte Aktualisierung am 05.04.2011   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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