Bezugsgröße
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1. Das Wichtigste in Kürze
Die Bezugsgröße wird unter anderem zur Berechnung von Leistungen und Einkommensgrenzen in der Sozialversicherung verwendet.
2. Höhe
Sie errechnet sich aus dem Durchschnittseinkommen aller Rentenversicherten aus dem vorvergangenen Kalenderjahr. Die Bezugsgröße wird jedes Jahr neu ermittelt und beträgt 2012:
- West jährlich 31.500,- €
- Ost jährlich 26.880,- €
- West monatlich 2.625,- €
- Ost monatlich 2.240,- €
Im Krankenversicherungsrecht (SGB V) gibt es keine West/Ost-Differenzierung mehr (§ 309 SGB V). Es gilt einheitlich die Zahlenangabe "West" für das gesamte Bundesgebiet.
3. Verwandte Links
Beitragsbemessungsgrenzen Beitragssätze
Gesetzesquelle(n)
(§ 18 SGB IV)
Letzte Aktualisierung am 31.12.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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