Brustkrebs > Arbeit
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1. Das Wichtigste in Kürze
Nach der Diagnose Brustkrebs ist eine Krankschreibung üblich. Ein Jahr nach Behandlungsbeginn können viele Frauen an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren. Sollte die bisherige Tätigkeit nicht mehr möglich sein, kann eine Umschulung helfen: Hier gibt es verschiedene sozialrechtliche Hilfen.
2. Finanzielle Hilfen bei Arbeitsunfähigkeit
Die Diagnose Brustkrebs und die Behandlung ziehen in der Regel eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
- Arbeitsunfähigkeit
- Entgeltfortzahlung in den ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit
- Krankengeld
- Krankengeld > Keine Zahlung (Auslaufen, Aussteuerung, andere Leistungen, ...)
- Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
3. Arbeitsplatz
Die meisten berufstätigen Frauen mit Brustkrebs können innerhalb eines Jahres nach Behandlungsbeginn ohne größere Probleme an ihren alten Arbeitsplatz zurückkehren, übergangsweise gegebenenfalls nur in Teilzeit.
Die Stufenweise Wiedereingliederung ist eine Möglichkeit zum schrittweisen Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit.
3.1. Anpassungen am Arbeitsplatz
Für manche Frauen sind aber Veränderungen am Arbeitsplatz notwendig. So kommen z.B. innerbetriebliche Umsetzung oder eine Umschulung in Betracht. Die behandelnden Ärzte sowie die Ärzte der Reha-Klinik und des Rententrägers schätzen ein, in wieweit die bisherige Tätigkeit weiter ausgeübt werden kann.
3.2. Beratung zur Re-Integration
Sozialarbeiter in der Reha-Klinik informieren über die Möglichkeiten der beruflichen Re-Integration. Am Heimatort sind die Berater des zuständigen Rentenversicherungträgers, die Reha-Berater der Agentur für Arbeit und das Integrationsamt für diese Beratung zuständig.
3.3. Praxistipp
Eine Krebserkrankung ist ein Einschnitt im Leben. Sie kann grundlegende Einstellungen zum Sinn des Lebens, zu Zielen und Prioritäten verändern. Was den Arbeitsplatz anbelangt, sollten Patientinnen jedoch keinesfalls vorzeitig kündigen, sondern sich zuerst von den genannten Stellen ausführlich beraten lassen.
4. Besondere Hilfen im Beruf
Wenn die Erkrankung so schwer ist, dass sie die Berufstätigkeit gefährdet oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die dann relevant werden können:
- Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen
- Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen
- Gleichstellung behindert/schwerbehindert, um einen Arbeitplatz zur erlangen oder zu erhalten
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Arbeitstherapie und Belastungserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben.
- Berufsfindung und Arbeitserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Übergangsgeld während Reha- und beruflicher Fördermaßnahmen
- Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
- Ausbildungsgeld für Behinderte
- Integrationsfachdienst
- Kraftfahrzeughilfe
5. Verwandte Links
Brustkrebs > Finanzielle Hilfen
Brustkrebs > Medizinische Rehabilitation
Brustkrebs > Schwerbehinderung
Letzte Aktualisierung am 15.12.2010 Redakteur/in: Anja Wilckens
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