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Brustkrebs > Brustprothesen und Spezial-BHs

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Bei Brustkrebs kann eine ganze oder teilweise Entfernung der Brust notwendig werden. Brustprothesen und Spezial-BHs werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen.

 

2. Prothesenzum Inhaltsverzeichnis

Unmittelbar nach der Operation bekommt die Patientin in der Klinik eine weiche "Prothese" aus Watte oder Schaumstoff, welche die empfindliche Haut schont.

Ein paar Wochen später kann dann eine richtige Silikonprothese benutzt werden.

Ein gut sortiertes Sanitätshaus bietet eine große Auswahl an Prothesen in den unterschiedlichsten Farben und Formen (nicht nur die Varianten "Oma" und "hautfarben"). Silikonprothesen gibt es in den verschiedensten Körbchengrößen und in Farben von hell- bis dunkelhäutig.

Inzwischen gibt es auch selbsthaftende Silikonprothesen, die bei jeder Bewegung halten und sich anfühlen und bewegen wie eine natürliche Brust. Diese können entweder ohne oder mit einem beliebigen normalen BH getragen werden.

Für Frauen, die brusterhaltend operiert wurden, gibt es auch Teilprothesen, die der Brust wieder eine schöne Form geben und die Symmetrie zur gesunden Brust herstellen.

 

3. Spezial-BHszum Inhaltsverzeichnis

Spezial-BHs für Brustprothesen haben rechts, links oder beidseitig eine Tasche, damit die Prothese nicht rutscht. Auch sie sind in Sanitätshäusern erhältlich.

 

4. Kostenübernahme und Zuzahlungenzum Inhaltsverzeichnis

Generell werden die Kosten für die brustprothetische Versorgung von den Krankenkassen übernommen.

Bei den Spezial-BHs beteiligen sich die Kassen mit einem Zuschuss, der je nach Kasse variieren kann. Dieser Zuschuss gilt pro Fixierung der Brustprothese (i.d.R. handelt es sich dabei um einen BH) und wird bis zu zweimal jährlich für je ca. 40,- € gewährt.

Falls die Patientin an einem Disease-Management-Programm teilnimmt oder vom Arzt Wassergymnastik verordnet wurde, bezuschussen manche Krankenkassen auch einen Spezial-Badeanzug.

 

Als Anhaltspunkte können folgende Leistungen gelten:

  • Erstversorgung nach Brustamputation
    1 Erstversorgungsprothese (Schaumstoff) plus 1 Erstversorgungs-BH
  • Erstausstattung
    1 bis 2 Brustprothesen
    2 Spezial-BHs (mit oder ohne eingenähter Tasche)
  • Jährlich
    2 Spezial-BHs (mit oder ohne eingenähter Tasche)
  • Alle 2 Jahre
    1 neue Brustprothese

 

In der Regel leisten die Krankenkassen außerdem Ersatz bei Funktionsverlust einer Haft-Prothese, bei Veränderung des Körpergewichts (Zu- bzw. Abnahme der Brust) oder bei Defekt der Prothese.

 

5. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Selbsthilfegruppen können meist darüber informieren, welche Sanitätshäuser in der Region freundlich und kompetent zu Brustprothesen, Spezial-BHs und Badeanzügen beraten. Unter Umständen lohnt es sich für die Patientin, dafür auch ein bisschen weiter zu fahren.

 

6. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Brustkrebs

Brustkrebs > Allgemeines

Brustkrebs > Familie

Haarausfall bei Chemotherapie

Brustkrebs > Lymphödem

Brustkrebs > Finanzielle Hilfen

Brustkrebs > Medizinische Rehabilitation

 

 

Letzte Aktualisierung am 12.05.2009   Redakteur/in: Anja Wilckens

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