Brustkrebs > Medizinische Rehabilitation
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1. Allgemeines
Bei Brustkrebs sind medizinische Reha-Leistungen sehr oft Teil des Behandlungskonzepts. Kostenträger ist in der Regel die Rentenversicherung. Näheres unter Medizinische Rehabilitation > Antrag.
Bei stationären Medizinischen Rehamaßnahmen ("Kur") können Patientinnen sich um eine Klinik bemühen, die auf Brustkrebs spezialisiert ist.
2. Mütter von kleinen Kindern mit Brustkrebs
"Gemeinsam gesund werden" ist ein Modellprojekt, das die Rexrodt von Fircks Stiftung mit Unterstützung der Krankenkassen seit Oktober 2006 in der Klinik Ostsseedeich in Grömitz durchführt. Das Projekt richtet sich an Mütter kleiner Kinder, die erstmals an Brustkrebs erkrankt sind und sieht vor, dass die Frauen direkt nach ihrer akuten Krebstherapie gemeinsam mit ihrem Nachwuchs eine Reha-Behandlung erhalten. Diese Rehabilitation ist eine "Mutter-Kind-Kur" und bezieht die Kinder in die Behandlung mit ein.
Informationen und Hilfe bei der Beantragung dieser Maßnahmen unter Telefon 0800 2255100 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz),
www.gemeinsam-gesund-werden.de oder E-Mail rvfs@mutter-kind-hilfsewerk.de.
3. Links zu Reha-Bestimmungen
Die folgenden Links führen zu den sozialrechtlichen Bestimmungen rund um Medizinische Reha, die bei Brustkrebs infrage kommen:
Allgemeines zu Leistungen der Medizinischen Rehabilitation,
dabei sind ambulante medizinische Rehabilitation und stationäre medizinische Rehabilitation (Kur) möglich
Anschlussheilbehandlung (AHB) direkt nach dem Akutklinik-Aufenthalt
Stufenweise Wiedereingliederung
Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (Mutter-Kind-Kur)
Onkologische Nachsorgeleistung in der Regel im ersten Jahr nach der Krebsbehandlung
Begleitperson bei stationärer Reha
Hilfsmittel bei Brustkrebs, siehe Brustkrebs > Brustprothesen und Spezial-BHs
Reha-Sport und Funktionstraining
4. Verwandte Links
Zur Übersicht mit weiteren Themen bei Brustkrebs.
Letzte Aktualisierung am 20.06.2011 Redakteur/in: Anja Wilckens
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