Brustkrebs > Rente
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1. Renten für Versicherte
Wenn aufgrund der Krebserkrankung keine oder nur noch eine teilweise Erwerbstätigkeit möglich ist, kommen zwei Rentenarten in Frage:
Abgestufte Erwerbsminderungsrente
Altersrente für Schwerbehinderte ab 60 bzw. 63 Jahren
2. Renten für Hinterbliebene
Wenn eine Frau nicht geheilt werden kann, kommen für ihre Hinterbliebenen folgende Rentenarten in Frage:
Witwen/Witwerrente der Rentenversicherung
Erziehungsrente für Geschiedene
3. Verwandte Links
Brustkrebs > Finanzielle Hilfen
Brustkrebs > Medizinische Rehabilitation
Brustkrebs > Schwerbehinderung
Letzte Aktualisierung am 15.12.2010 Redakteur/in: Anja Wilckens
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