Das Wichtigste in Kürze
Brustkrebs wird wegen des Rückfallrisikos in den ersten Jahren nach der Entfernung des Tumors (= Zeit der Heilungsbewährung) als Schwerbehinderung (= Grad der Behinderung (GdB) ab 50) anerkannt. Betroffene bekommen auf Antrag einen Schwerbehindertenausweis. Eine Mastektomie (Entfernung der Brust) erkennt das Versorgungsamt auch nach der Zeit der Heilungsbewährung als Behinderung an, aber nur mit einem GdB unter 50, also unterhalb der Schwelle zur Schwerbehinderung. Bei einem Wiederaufbau der Brust wird oft ein noch niedrigerer GdB festgestellt. Die Anerkennung der Behinderung kann sich ab einem GdB von 20 lohnen.
Allgemeines zu Behinderung und Schwerbehinderung
Unterstützung und Hilfen für Menschen mit Behinderungen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:
- Behinderung
- Antrag auf Schwerbehindertenausweis
- Grad der Behinderung (GdB) und Antrag auf Erhöhung des GdB
- Tabelle mit den GdB-abhängigen Nachteilsausgleichen zum kostenlosen Download unter nachteilsausgleiche-gdb.pdf.
GdB-Feststellung
Versorgungsmedizinische Grundsätze
Das Versorgungsamt, Amt für Soziale Angelegenheiten oder Amt für Soziales und Versorgung bestimmt den Grad der Behinderung (GdB) nach der sog. Versorgungsmedizinverordnung. Diese enthält als Anhang die sog. Versorgungsmedizinischen Grundsätze mit Anhaltspunkten zur Höhe des GdB bei verschiedenen Krankheiten. Die Anhaltspunkte sind nur ein Orientierungsrahmen, die Berechnung ist vom individuellen Einzelfall abhängig.
Praxistipp
Die Versorgungsmedizin-Verordnung mit der besonders wichtigen Anlage zu § 2 (Versorgungsmedizinische Grundsätze) finden Sie in ständig aktualisierter Form unter www.gesetze-im-internet.de/versmedv/index.html oder als übersichtliche Broschüre mit einer erläuternden Einleitung zum PDF-Download beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter www.bmas.de > Suchbegriff: "K710".
Heilungsbewährung
Nach der Behandlung eines bösartigen Brusttumors erkennt das Amt das Rückfallrisiko während der Zeit der Heilungsbewährung als Schwerbehinderung an. Die Heilungsbewährung dauert in der Regel 5 Jahre, bei DCIS oder anderen Carcinoma in situ (oft als Krebsvorstufe oder Krebsfrühstufe bezeichnet) der Brust 2 Jahre. Die Zeit der Heilungsbewährung beginnt, wenn der Tumor durch Operation, Bestrahlung oder Chemotherapie (Primärtherapie) als beseitigt angesehen werden kann. Eine Behandlung zur Rückfallvermeidung (= adjuvante Therapie) fällt also schon in die Zeit der Heilungsbewährung.
Wie hoch der GdB während der Heilungsbewährung ausfällt, hängt davon ab, in welchem Stadium der Krebserkrankung der Tumor entfernt wurde.
Brustkrebs wird nach der sog. TNM-Klassifikation in verschiedene Stadien eingeteilt:
- T steht dabei für Tumor und der T-Wert in der Klassifikation bezeichnet, wie groß der Primärtumor ist und wie weit er sich ausgebreitet hat.
Primärtumor ist der erste Tumor, der in der Brust aufgetreten ist. - N steht für das englische Wort „node“, was auf Deutsch „Knoten“ heißt. Der N-Wert bezeichnet, ob es bereits örtlich oder benachbart Lymphknotenmetastasen (meist in den Achseln) gibt.
- Das M steht für Metastasen und der M-Wert bezeichnet, ob es schon Fernmetastasen gibt.
- Das p bedeutet, dass dass der Befund auf der Untersuchung von Gewebe beruht, das bei einer Biopsie oder während einer OP entnommen wurde.
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Heilungsbewährung |
GdB |
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... 5 Jahre nach Entfernung des Tumors im Stadium (T1-2) pN0 M0 (kleiner Tumor ohne Metastasen) |
50 |
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... 5 Jahre nach Entfernung des Tumors im Stadium (T1-2) pN1 M0 (kleiner Tumor ohne Fernmetastasen aber mit 1-3 benachbarten Lymphknotenmetastasen) |
60 |
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... 5 Jahre nach Entfernung des Tumors in höheren Stadien |
mindestens 80 |
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... 2 Jahre nach Entfernung eines Carcinoma in situ der Brustdrüse (z.B. DCIS) |
50 |
Wenn schon die Folgen der Behandlung (z.B. einer OP, Chemotherapie, Strahlentherapie oder Anti-Östrogen-Therapie) für sich gesehen zu einer Schwerbehinderung führen, muss das Amt den GdB in der Zeit der Heilungsbewährung entsprechend höher ansetzen.
Verlust der Brust (Mastektomie)
Eine Mastektomie kann das Amt auch nach der Zeit der Heilungsbewährung als Behinderung anerkennen.
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Mastektomie |
GdB |
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einseitig |
30 |
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beidseitig |
40 |
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Segment- oder Quadrantenresektion (= Teilentfernung) der Brust |
0–20 |
Funktionseinschränkungen im Schultergürtel, des Armes oder der Wirbelsäule als Operations- oder Bestrahlungsfolgen (z.B. Lymphödem, Muskeldefekte, Nervenläsionen, Fehlhaltung) sind ggf. zusätzlich zu berücksichtigen.
Aufbauplastik
Auch nach einer Aufbauplastik kann das Amt nach der Zeit der Heilungsbewährung noch eine Behinderung anerkennen. Dabei kommt es darauf an, wie das Ergebnis ist:
- Liegt eine ggf. schmerzhafte Verhärtung als Folge eines Brustimplantats vor (Kapselfibrose)?
- Ist die Prothese verschoben (= Dislokation)?
- Sind die Brüste nach dem Aufbau symmetrisch?
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Aufbauplastik zur Wiederherstellung der Brust mit Prothese je nach Ergebnis |
GdB |
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... nach Mastektomie einseitig |
10–30 |
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... nach Mastektomie beidseitig |
20–40 |
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... nach subkutaner (= die Haut und die Brustwarze erhaltender) Mastektomie einseitig |
10–20 |
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... nach subkutaner Mastektomie beidseitig |
20–30 |
Nach Aufbauplastik zur Wiederherstellung der Brust mit Eigengewebe kommen niedrigere GdB/GdS-Werte in Betracht.
Entfernung der Eierstöcke
Bei hormonbedingtem Brustkrebs werden zur Vermeidung eines Rückfalls in einigen Fällen auch die Eierstöcke entfernt. Die Hormone dürfen dabei nicht ersetzt (= substituiert) werden, weil das Fehlen der Hormone Behandlungsziel ist.
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Entfernung beider Eierstöcke ohne Hormonersatz |
GdB |
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... in der Postmenopause |
10 |
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... vor der Menopause (mit und ohne Kinderwunsch) |
20–30 |
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... vor Abschluss der Pubertät |
20–40 |
Hilfen und Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen
Bei Brustkrebs kommen verschiedene Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage. Eine Schwerbehinderung liegt erst ab einem GdB von 50 vor, aber die Anerkennung einer Behinderung kann sich schon ab einem GdB von 20 lohnen.
- Steuerfreibetrag ab GdB 20, Näheres unter Pauschbetrag bei Behinderung
- Weitere Steuervorteile bei Behinderung, Näheres unter Behinderung > Steuervorteile
- Hilfen und Nachteilsausgleiche im Beruf, z.B. besserer Kündigungsschutz und Zusatzurlaub, Näheres unter Behinderung > Berufsleben
- Ab GdB 50: 2 Jahre früher ohne Abschläge in Altersrente mit nur 35 statt 45 Versicherungsjahren
oder bis zu 5 Jahre früher mit Abschlägen. Näheres unter Altersrente für schwerbehinderte Menschen - Ab GdB 50 mit Schwerbehindertenausweis: Vergünstigte Eintritte z.B. in Museen und Theatern oder bei Konzerten, vergünstigte Mitgliedsbeiträge z.B. bei Automobilclubs
- Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für Menschen mit GdB 100 und/oder Pflegegrad und häuslicher Pflege
Verwandte Links
Brustkrebs > Früherkennung, Symptome, Diagnose
Brustkrebs > Finanzielle Hilfen