Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation BAR

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) ist ein Zusammenschluss der Reha-Träger mit dem Ziel, die Reha- und Teilhabeleistungen nach den individuellen Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen zu gestalten. Dies soll vorrangig durch eine Verbesserung der Zusammenarbeit der einzelnen Reha-Träger erreicht werden.

2. Aufgaben

Die wichtigsten Aufgaben der BAR sind:

  • Beobachtung, Auswertung und Bewertung der Zusammenarbeit der Reha-Träger
  • Erstellung gemeinsamer Grundsätze, um den Bedarf von Reha-Maßnahmen zu ermitteln und zu koordinieren
  • Gemeinsame Empfehlungen zur besseren Zusammenarbeit
  • Gemeinsame Fort- und Weiterbildungen
  • Gemeinsame Beratungsstandards erarbeiten
  • Qualitätssicherung und Weiterentwicklung
  • Stärkere Beteiligung von Menschen mit Behinderungen z.B. bei konzeptionellen Arbeiten
  • Öffentlichkeitsarbeit zur Inklusion und Rehabilitation
  • Beobachtung und Bewertung der Reha-Forschung sowie Durchführung eigener Forschungsvorhaben

3. Ziele

Die BAR wirkt darauf hin, dass die Reha-Leistungen immer nach den gleichen Grundsätzen gewährt werden, egal welcher Reha-Träger die Kosten übernimmt. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Reha für die Betroffenen lückenlos und zielführend umgesetzt wird.

4. Teilhabeverfahrensbericht

Die Reha-Träger erfassen Angaben über ihre Leistungen, z.B. wie viele Reha- und Teilhabeanträge gestellt, abgelehnt oder nicht vollständig bewilligt werden. Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) nennt insgesamt 16 solcher Sachverhalte, die von den Reha-Trägern erhoben werden.  Die bisher veröffentlichten Teilhabeverfahrensberichte können bei der BAR unter www.bar-frankfurt.de > Themen > Teilhabeverfahrensbericht > Teilhabeverfahrensberichte heruntergeladen werden.

5. Praxistipps

Auf www.bar-frankfurt.de informiert die BAR über ihre Ziele und Aufgaben sowie über die Themen Rehabilitation und Teilhabe.

Zudem steht unter www.ansprechstellen.de eine Adressdatenbank der BAR zur Verfügung, in der Ansprechstellen für Informationen und Fragen zur Rehabilitation und Teilhabe gefunden werden können.

6. Verwandte Links

Rehabilitation

Behinderung

Bundesteilhabegesetz

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

 

Gesetzesquellen: §§ 39 ff. SGB IX

Letzte Bearbeitung: 14.09.2021

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