Bundesversicherungsamt
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1. Das Wichtigste in Kürze
Das Bundesversicherungsamt beaufsichtigt Sozialversicherungsträger. Versicherte können sich bei Unstimmigkeiten an das Bundesversicherungsamt wenden. Außerdem ist es bei Privatversicherten für das Mutterschaftsgeld zuständig. Seit 1.1.2009 verwaltet es den Gesundheitsfonds.
2. Zuständigkeit
Das Bundesversicherungsamt ist die Rechtsaufsichtsbehörde über bundesunmittelbare Träger und Einrichtungen der Sozialversicherung. Dazu zählen die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften), die Rentenversicherungsträger, die gesetzlichen Krankenkassen und die Pflegekassen. Das Bundesversicherungsamt ist nicht für die privaten Krankenversicherungen und auch nicht für Träger zuständig, die nur in einem Bundesland tätig sind.
3. Aufgaben
Das Bundesversicherungsamt hat u.a. folgende Aufgaben:
- Auszahlung des Mutterschaftsgelds bei privatversicherten Arbeitnehmerinnen und geringfügig beschäftigten familienversicherten Frauen.
- Durchführung des Risikostrukturausgleichs zwischen den Krankenkassen
- Verwaltung des Gesundheitsfonds
- Zulassung der Disease-Management-Programme
4. Praxistipp
Versicherte können sich an das Bundesversicherungsamt wenden, wenn sie Unstimmigkeiten bei Bescheiden vermuten. Es prüft dann, ob sich der zuständige Versicherungsträger an das Gesetz gehalten hat. Stellt das Amt eine Rechtsverletzung fest, kann es die Behebung des Bescheids verlangen.
5. Kontakt
Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn, Telefon 0228 619-0,
www.bva.de.
Telefonische Hotline der Mutterschaftsgeldstelle: 0228 619-1888,
www.mutterschaftsgeld.de.
6. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(§§ 89, 90, 94 SGB IV)
Letzte Aktualisierung am 25.03.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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